Mitteilung aus der Gemeinde Bünzen
An der Gemeindeversammlung vom 5. November wurde das Benützungsreglement Gemeindeliegenschaften genehmigt. Dieses ist am 15. Dezember in Rechtskraft erwachsen. Gemäss Reglement ist die Zufahrt zum Seiteneingang Probelokal nur mit ...
Mitteilung aus der Gemeinde Bünzen
An der Gemeindeversammlung vom 5. November wurde das Benützungsreglement Gemeindeliegenschaften genehmigt. Dieses ist am 15. Dezember in Rechtskraft erwachsen. Gemäss Reglement ist die Zufahrt zum Seiteneingang Probelokal nur mit Bewilligung des Gemeinderates gestattet, ansonsten gilt ein Verbot für Motorwagen, Motorräder, Motorfahrräder. Dieses Verbot beziehungsweise die Verkehrsbeschränkung wird nun durch den Gemeinderat verfügt.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Chileweg, Parzelle 213, neu ab Schulhausweg bis Bünzstrasse: Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder und Zufahrt nur mit schriftlicher Bewilligung der Gemeinde.
Einsprachefrist läuft bis am 9. Februar
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind bis 9. Februar beim Gemeinderat schriftlich zu erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Beschluss des Gemeinderats mit dem zugehörigen Übersichtsplan liegt während der Einsprachefrist in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. --gk