Der Gemeinderat Rudolfstetten-Friedlisberg in der Besetzung der kommenden Amtsperiode 2026/2029 hat anlässlich einer ersten gemeinsamen Gemeinderatssitzung die Ressortverteilung vorgenommen. Die Ressortverteilung, gültig ab 1. Januar 2026, sieht wie folgt aus: Gemeindepräsident ...
Der Gemeinderat Rudolfstetten-Friedlisberg in der Besetzung der kommenden Amtsperiode 2026/2029 hat anlässlich einer ersten gemeinsamen Gemeinderatssitzung die Ressortverteilung vorgenommen. Die Ressortverteilung, gültig ab 1. Januar 2026, sieht wie folgt aus: Gemeindepräsident Reto Bissig übernimmt die Vertretung nach aussen, Legislative, Exekutive, Finanzen, Steuern, Versicherungen, Gemeindeverwaltung und -personal, Gemeindeverband Regionale Alterszentren, Ortsbürgergemeinde und Bildung (nur Kreisschule Mutschellen KSM). Vizepräsident Sascha Käppeli betreut die Ressorts Tiefbau, Werke, Arealentwicklung Gemeindehaus, Werkhof, Verkehr, Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Abfallbeseitigung, öffentliche Sicherheit, Bevölkerungsschutz und Feuerwehr. Gemeinderat Patrik Luther steht den Ressorts Gesundheitswesen, Kultur und Vereine, Bestattungswesen, Altersbetreuung, regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt vor. Gemeinderat Michael Gutknecht ist zuständig für die Ressorts Hochbau, Liegenschaften EWG, Raumplanung, Nutzungsordnung, Repla Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und das Wahlbüro. Die neu gewählte Gemeinderätin Nicole Pfäffli übernimmt die Ressortverantwortung bei der Bildung (Primarschule und Kindergärten), Fürsorge, sozialen Dienste, allgemeiner Rechtspflege, Justiz und dem Strafwesen sowie der Musikschule Mutschellen.
Rechtskraft Beschlüsse Gemeindeversammlungen
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist (am Montag, 15. Dezember) sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 7. November, in Rechtskraft erwachsen. Die Einwohnergemeindeversammlung hat weiter nachfolgenden Beschluss gefasst: Genehmigung Gesamtrevision Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und Bauzonen- und Kulturlandplan (BZP/KLP) mit einem genehmigten Überweisungsantrag zum Wortlaut «Mehrwertabgabe». Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss am 15. Dezember rechtskräftig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde führen.