Buttwil
Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde wiederholt unbeaufsichtigt frei herumlaufen und auf fremdem Eigentum versäubern. Es ist zudem verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche ...
Buttwil
Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde wiederholt unbeaufsichtigt frei herumlaufen und auf fremdem Eigentum versäubern. Es ist zudem verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund nicht verunreinigt wird. Hundehalter sind auch verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Der Gemeinderat ersucht die Hundehalter, sich dringend an diese gesetzlichen Bestimmungen für Tierhalter zu halten. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen muss mit Busse geahndet werden.