Die Gebühren für Kehrichtsäcke, Gebührenmarken und Containerplomben sowie die Grundgebühr sind vom Gemeinderat jeweils nach Rechnungsabschluss per 1. April anzupassen: zu erhöhen, wenn die Deckung des massgebenden Nettoaufwandes des vorangegangenen Rechnungsjahres ...
Die Gebühren für Kehrichtsäcke, Gebührenmarken und Containerplomben sowie die Grundgebühr sind vom Gemeinderat jeweils nach Rechnungsabschluss per 1. April anzupassen: zu erhöhen, wenn die Deckung des massgebenden Nettoaufwandes des vorangegangenen Rechnungsjahres weniger als 95 Prozent beträgt, und zu senken, wenn die Kostendeckung über 105 Prozent beträgt. Die Kostendeckung 2021 bei der Hauskehrichtabfuhr betrug 84,703 Prozent. Gemäss Reglement hat dies eine Gebührenerhöhung um 13 Prozent zur Folge. Die geltenden Gebühren für Sperrgut- und Kehrichtmarken sowie Containerplomben werden ab 1. April wie folgt neu festgelegt: Kleinsperrgutmarken à 2.20 Franken (bisher 1.85 Franken), ein Bogen Gebührenmarken à 18 Franken (15 Franken), Containerplomben 400 Liter à 16.30 Franken (13.80 Franken), Containerplomben 800 Liter à 32.60 Franken (27.60 Franken).
Der Gemeinderat hat wegen der auf tiefem Niveau stagnierenden Verkaufszahlen beschlossen, den Verkauf von offiziellen 60- und 110-Liter-Kehrichtsäcken per 31. März einzustellen. Bis dahin verkaufte Säcke behalten bis 31. März 2023 ihre Gültigkeit. Die Kostendeckung für die Spezialabfuhren und Sammelstellen betrug im Jahr 2021 113,16 Prozent. Die Haushalt- und Gewerbepauschalen werden deshalb per 1. April wie folgt festgelegt: kleine Haushaltspauschale à 45 Franken (statt 52 Franken), grosse Haushaltspauschale à 90 Franken (statt 104 Franken), Gewerbepauschale 131 Franken (statt 151 Franken).