«Das ist schon etwas eigenartig», Artikel in der Ausgabe vom 7. September.
Da haben wir nicht schlecht gestaunt: Der Vizeammann hat sich öffentlich darüber beklagt, dass er diesmal nicht allein zur Volkswahl antreten darf, sondern dass sich neben ihm noch ...
«Das ist schon etwas eigenartig», Artikel in der Ausgabe vom 7. September.
Da haben wir nicht schlecht gestaunt: Der Vizeammann hat sich öffentlich darüber beklagt, dass er diesmal nicht allein zur Volkswahl antreten darf, sondern dass sich neben ihm noch ein Gemeinderatskollege zur Wahl stellt. Er wird zitiert mit den Worten: «Eigentlich greift man das Amt des Ammanns an, aber nicht den Vizeammann.» Wie bitte? Gibt es da eine Unangreifbarkeit in der Schweizer Politik? Ausserdem, so schreibt die Zeitung, «hätte er (der Vizeammann) sich gewünscht, dass dieses Thema im Kreis des Gemeinderates zuerst diskutiert würde». Sollte die Wahl des Vizeammanns das Resultat einer innergemeinderätlichen Absprache sein anstelle einer freien Volkswahl? Was ist das für ein Demokratieverständnis? Wir können nicht verstehen, dass jemand eine Auswahl beim Amt des Vizeammanns als «No-Go» bezeichnen kann, und finden gann im egenteiil «homas Burkard, go for it!»
Katrin und Urs Kuhn, Wohlen