AUS DEM GROSSEN RAT
11.06.2021 WohlenThomas Leitch-Frey, SP, Wohlen.
Fort- und Rückschritte
Die Krankenkassenprämien sind für viele Haushalte zu einer unerträglichen Last geworden. Gemäss Bundesgesetz über die ...
Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen.
Fort- und Rückschritte
Die Krankenkassenprämien sind für viele Haushalte zu einer unerträglichen Last geworden. Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Kantone für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die Krankenkassenprämien verbilligen. Es ist am Grossen Rat, die Höhe des Kantonsbeitrags jährlich durch Dekret festzulegen. Für das Jahr 2022 ergaben die Berechnungen des Regierungsrats einen Gesamtbedarf von 375,4 Millionen Franken. Zieht man vom Gesamtbedarf den mutmasslichen Bundesbeitrag 2022 von 233,2 Millionen Franken ab, resultiert ein durch Dekret festzulegender Kantonsbeitrag 2022 von 142,2 Millionen Franken. Die SP wollte diesen Kantonsbeitrag um 20 Millionen Franken erhöhen, denn im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche verbleibende Prämienlast 12 Prozent des verfügbaren Einkommens. Der Antrag wurde mit 97 Nein zu 37 Ja abgelehnt. Damit bleibt für eine weitere Entlastung nur die Anfang 2020 eingereichte Volksinitiative der SP Schweiz, die verlangt, dass Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen.
Kinderzulagen sind in vielen Familienbudgets wichtig – in einigen sogar existenziell. In einer Motion forderte die SP deshalb, dass die Kinderzulagen mindestens 275 Franken (bisher 200 Franken) und die Ausbildungszulagen mindestens 325 Franken (bisher 250 Franken) betragen. Gegen den Willen der Regierung wurde die Motion für höhere Kinderzulagen mit 75 Ja zu 57 Nein immerhin als Postulat überwiesen. Höhere Kinderzulagen müssen nun geprüft werden.
Die Forderung für eine flächendeckende Einführung der Schulsozialarbeit und deren Finanzierung im Kanton Aargau wurde mit 66:64 Stimmen knapp abgelehnt. Es ist damit weiterhin abhängig von der Wohngemeinde, ob Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden kann oder nicht, und Gemeinden, die bereits Schulsozialarbeit haben, werden in ihren Budgets nicht entlastet.
In erster Lesung hiess der Grosse Rat mit 90:40 Stimmen eine Verfassungsänderung und mit 79:46 Stimmen eine Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes gut. Mitglieder des Grossen Rates sollen sich künftig bei Verhinderungen infolge Mutterschaft, Krankheit, Unfall oder Militärbeziehungsweise Zivildienst jeweils während drei bis zwölf Monaten von den Nichtgewählten, die auf der betreffenden Liste am meisten Stimmen erhalten haben, vertreten lassen können.
Aufgrund von Abweichungen in der Geologie sowie Mehraufwendungen beim Abbruch von im Boden verbliebenen Bauteilen früherer Brücken reicht der ursprüngliche Baukredit in der Höhe von 32,89 Millionen Franken für den Bau der neuen Aarebrücke Pont Neuf in Aarau nicht aus. Der Rat stimmte mit 103 : 16 dem Zusatzkredit von 7 Millionen Franken zu.
Nachdem der Grosse Rat der Neuklassierung des Kantonsstrassennetzes einstimmig zugestimmt hatte, waren sämtliche Traktanden bereits etwas früher als geplant abgetragen.
Der Grosse Rat trifft sich am Dienstag, 15. Juni, wiederum in Spreitenbach zu seiner nächsten Sitzung.