Überflüssig geworden
27.04.2021 KelleramtEnde eines 26-jährigen Überbauungsplans
Noch bis 8. Mai liegt in Arni die Aufhebung des Überbauungsplans Kantonsstrasse K406/407 öffentlich auf. Dieser wurde 1995 durch den Aargauer Regierungsrat genehmigt und sorgte dafür, dass wichtige ortsbauliche ...
Ende eines 26-jährigen Überbauungsplans
Noch bis 8. Mai liegt in Arni die Aufhebung des Überbauungsplans Kantonsstrasse K406/407 öffentlich auf. Dieser wurde 1995 durch den Aargauer Regierungsrat genehmigt und sorgte dafür, dass wichtige ortsbauliche Elemente erhalten werden konnten. Der Plan gab allgemein geltende verkehrsplanerische Grundsätze wieder. Der Gemeinderat möchte ihn jetzt aufheben, weil er an den wichtigsten Stellen durch neue Sondernutzungspläne abgelöst wurde. Die neuen Vorschriften sind nun detaillierter oder anders als die alten. Mit ihnen kann man besser auf die effektive Entwicklung einwirken, als dies früher der Fall war. --rwi
Aufhebung nach 26 Jahren
Der Überbauungsplan Kantonsstrasse K 406/407 soll gestrichen werden
Ein Vierteljahrhundert alt ist der Überbauungsplan Kantonsstrasse K 406/407. In der Zwischenzeit sind neue Planwerkzeuge entstanden, sodass er überflüssig geworden ist. Die Aufhebung liegt zurzeit öffentlich auf.
Roger Wetli
Der «Kommunale Überbauungsplan Kantonsstrasse K 406/407» umfasst die beiden Kantonsstrassen, die durch Arni führen. Also diejenige zwischen Oberlunkhofen und Aesch und jene nach Hedingen. Er wurde an der Gemeindeversammlung im Juni 1993 und durch den Regierungsrat im Mai 1995 genehmigt. «Dank ihm konnten wichtige ortsbauliche Elemente erhalten bleiben», erklärt Gemeindeschreiber und Bauverwalter Kevin Tobler. «Dazu zählt etwa das Engnis bei der K 406 im Bereich zwischen der alten Aescherstrasse und der Hedingerstrasse.»
Einfluss auf das Dorfbild
Der Überbauungsplan führte Einund Ausfahrtbeschränkungen als Orientierungsinhalte auf, die keinen verbindlichen Charakter hatten. Trotzdem sei er für das Dorf entscheidend gewesen: «Solche Pläne geben den allgemein geltenden verkehrsplanerischen Grundsatz wieder, dass bei Kantonsstrassen im Falle von Neubauten eine rückwärtige Erschliessung nötig ist oder dass Anschlüsse mindestens zusammengefasst werden müssen», so der Gemeindeschreiber. «Bestehende Individualzufahrten werden bei Neubauten nur toleriert, wenn eine Erschliessung anderweitig technisch nicht möglich ist.»
Den 26-jährigen Plan möchte der Gemeinderat nun auf heben. Kevin Tobler zählt dafür gleich mehrere Gründe auf: «Die Festlegungen des Kommunalen Überbauungsplans Kantonsstrasse K 406/407 entsprechen nicht mehr der heutigen Situation und sind demnach veraltet. Zudem wurden die Festlegungen an den wichtigen Stellen durch neue Sondernutzungspläne abgelöst.» In der Zwischenzeit sei die K 407, Hedingerstrasse, neu ausgebaut worden. «Und bei der K 406, Zürcher-/Kelleramtstrasse, sind die Planungsarbeiten am Strassenbauprojekt so weit fortgeschritten, dass die Baulinien teilweise nicht mehr mit der neuen Situation korrespondieren.»
Abweichungen von der Regelbauweise
Zu den neuen Gestaltungsplänen zählen der «Dorf kern Arni», die «Zürcherstrasse Nord», die «Sennhüttenstrasse/Obermattächer» sowie der «Dorfkern Post / Testuz». Mit diesen Gestaltungsplänen werden andere oder detailliertere Vorschriften gegenüber der Bau- und Nutzungsordnung festgelegt. «Damit kann zum Teil auch von der Regelbauweise abgewichen werden», weiss Kevin Tobler. «Denn der kommunale Überbauungsplan beinhaltet keine detaillierten Festlegungen zu der geforderten Bauweise in einem Perimeter, sondern beinhaltet vor allem Baulinien als äussere Rahmenbestimmung.» Die neuen Gestaltungspläne können besser auf die effektive Entwicklung einwirken.
Eher weniger Auflagen
Wird der Kommunale Überbauungsplan Kantonsstrasse K 406/407 aufgehoben, gibt es Gebiete, die gar keinem Plan mehr unterliegen. Rechtsfrei werden diese Orte dann trotzdem nicht sein: «Grundsätzlich gilt dann die Regelbauweise», erklärt der Gemeindeschreiber und Bauverwalter: «Es gelten die üblichen Strassen- und Grenzabstände sowie die Einpassungsbestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung.»
Noch bis 8. Mai liegt die Aufhebung des Überbauungsplans öffentlich auf. Kevin Tobler rechnet mit keinen Einsprachen: «Eigentlich sollte die Aufhebung ohne Widerstände über die Bühne gehen können, da private Liegenschaften ausserhalb der Gestaltungsplanperimeter keine zusätzlichen Lasten, sondern eher weniger Auflagen erhalten.»
Die Unterlagen zur Aufhebung sind auf der Website von Arni unter www.arni-ag. ch/projekte einsehbar.