Meldung nötig

  20.04.2021 Region Oberfreiamt

Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, hat dies der Behörde zu melden. Meldungen betreffend Tageskinder sind der Gemeindekanzlei mitzuteilen.


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