Anpassung Kehrichtgebühren
Die ordentlichen Hauskehrichtabfuhren müssen durch Sack-, Sperrgutund Containergebühren finanziert werden. Die Grundgebühren müssen die Aufwendungen für die Spezialabfuhren sowie den Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen ...
Anpassung Kehrichtgebühren
Die ordentlichen Hauskehrichtabfuhren müssen durch Sack-, Sperrgutund Containergebühren finanziert werden. Die Grundgebühren müssen die Aufwendungen für die Spezialabfuhren sowie den Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen decken.
Anpassung ab diesem Monat
Gebührenanpassungen liegen in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Gebühren für Kehrichtsäcke, Gebührenmarken und Containerplomben sowie die Grundgebühr sind vom Gemeinderat jeweils nach Rechnungsabschluss per 1. April anzupassen: Wenn die Deckung des massgebenden Nettoaufwandes des vorangegangenen Rechnungsjahres weniger als 95 Prozent beträgt, zu erhöhen und zu senken, wenn die Kostendeckung über 105 Prozent beträgt. Die Kostendeckung 2020 beim Graugut, also bei der Hauskehrichtabfuhr, betrug 106,438 Prozent. Gemäss Reglement hat dies eine Gebührensenkung um 8 Prozent zur Folge.
Neue Tarife ab sofort
Die geltenden Gebühren für Sperrgutund Kehrichtmarken, Säcke und Containerplomben sind seit 1. April wie folgt neu festgelegt: Kleinsperrgutmarken 1.85 Franken (bisher 2 Franken), 35-Liter-Säcke 1.50 Franken (1.60), 60-Liter-Säcke 2.55 Franken (2.75), 110-Liter-Säcke 4.60 Franken (5.00), 400-Liter-Containerplomben 13.80 Franken (15.00), 800-Liter-Containerplomben 27.60 Franken (30.00)
Gute Kostendeckung
Die Kostendeckung für die Spezialabfuhren und Sammelstellen betrug im Jahr 2020 106,117 Prozent. Die Haushalts- und Gewerbepauschalen werden deshalb per 1. April wie folgt festgelegt: Kleine Haushaltspauschale 52 statt 56.50 Franken, Grosse Haushaltspauschale 104 statt 113 Franken, Gewerbepauschale 151 statt 164 Franken. --gk