Grosse Änderungen nach Gesamterneuerungswahlen
Die gegenwärtige Amtsperiode läuft auf den 31. Dezember aus. Deshalb finden in diesem Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2022/2025 statt. Der ...
Grosse Änderungen nach Gesamterneuerungswahlen
Die gegenwärtige Amtsperiode läuft auf den 31. Dezember aus. Deshalb finden in diesem Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2022/2025 statt. Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang auf den 26. September gelegt, gleichzeitig mit den eidgenössischen und den kantonalen Volksabstimmungen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang erfolgt am 28. November.
Verschiedene Gremien zu wählen
Durch das Volk zu wählen sind die Gemeindeexekutive sowie die selbstständigen Kommissionen mit eigenen Entscheidungsbefugnissen. Es sind dies: fünf Mitglieder des Gemeinderats mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann, drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied der regionalen Steuerkommission, zwei Stimmenzähler und zwei Ersatzstimmenzähler als Mitglieder des Wahlbüros.
Die Aufgaben der Schulpflege gehen aufgrund des Volksentscheids über die Neuorganisation der kommunalen Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule per 1. Januar 2022 an den Gemeinderat über. Die bisherige kommunale Schulbehörde wird deshalb Ende dieses Jahres aufgehoben.
Fünf Demissionen
Gemeindeammann Heinz Pfister und Vizeammann Kurt Süess haben ihren Verzicht auf eine erneute Kandidatur erklärt. Zudem treten Urs Lehner von der Finanzkommission sowie Liselotte Frei und Doris Niederer von den Stimmenzählerinnen nicht mehr an. Alle übrigen bisherigen Amtsträger stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Die offizielle Verdankung und Verabschiedung der scheidenden Behörden- und Kommissionsmitglieder findet anlässlich der Gemeindeversammlung vom 11. November statt.
Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 13. August, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können sich gerne bei der Gemeindekanzlei melden, um mehr über die Aufgaben des Gemeinderats und der Kommissionen zu erfahren. Bei Fragen zum Wahlprozedere steht die Gemeindekanzlei ebenfalls gerne zur Verfügung. Die Formulare für den ersten Wahlgang können ab sofort am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird.
Werden bei den Gemeindekommissionswahlen (Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler/ Wahlbüro) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, wie zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Eine Urnenwahl der Gemeinderäte indet in jedem Fall statt. --gk