«Gmeind» findet statt
05.06.2020 KelleramtVersammlung am Montag, 29. Juni
Nach den weiteren bundesrätlichen Lockerungen findet die ursprünglich auf 11. Mai geplante und später abgesagte Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung nun definitiv am Montagabend, 29. Juni, um 20 Uhr statt, ausnahmsweise in ...
Versammlung am Montag, 29. Juni
Nach den weiteren bundesrätlichen Lockerungen findet die ursprünglich auf 11. Mai geplante und später abgesagte Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung nun definitiv am Montagabend, 29. Juni, um 20 Uhr statt, ausnahmsweise in der Mehrzweckhalle. Dort können die geltenden Sicherheitsregeln eingehalten werden. Die durchschnittliche Beteiligung an Gemeindeversammlungen lag in den letzten fünf Jahren bei rund 75 Personen.
An der Gemeindeversammlung vom 29. Juni werden folgende Traktanden behandelt: 1. Protokoll vom 11. November 2019. – 2. Mündlicher Rechenschaftsbericht 2019. – 3. Jahresrechnung 2019. – 4. Kreditabrechnung zum Verpflichtungskredit von 300 000 Franken für den Einbau der Deckbeläge am Panoramaweg und Lindenweg sowie im Baugebiet Ruetig (Holzgasse, Ruetigstrasse, Ruetigweg und Steimürliweg). – 5. Kreditabrechnung zum Verpflichtungskredit von 161 300 Franken (Anteil Jonen) für die Beschaffung eines Pikettfahrzeuges für den Gemeindeverband Feuerwehr Oberlunkhofen–Jonen. – 6. Verpflichtungskredit von 143 000 Franken als Anteil der Gemeinde an den Bau eines Buswendeplatzes an der Weingasse/Zwillikerstrasse. – 7. Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes von Jonen an vier Personen. – 8. Verschiedenes.
An der Ortsbürgergemeindeversammlung, im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung, sind folgende Themen traktandiert: 1. Protokoll 15. November 2019. – 2. Mündlicher Rechenschaftsbericht 2019. – 3. Jahresrechnung 2019. – 4. Verschiedenes.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden die Broschüren und die Stimmrechtsausweise am Freitag, 12. Juni, in ihrem Briefkasten vorfinden.
1.-August-Feier abgesagt
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat entschieden, die 1.-August-Feier abzusagen. Die durchschnittliche Anzahl Besucher an der 1.-August-Feier beträgt 150 bis 250 Personen. Hygienevorschriften und Distanzregeln sind einzuhalten, was im Schlechtwetterfall gar die Zumietung eines grossen Festzeltes bedeuten würde.
Unter den bis heute bekannten Bedingungen ist die Durchführung nicht praktikabel und auch das Erlebnis ist nicht das gleiche. Für den Gemeinderat sind die Chancen auf Lockerung zu ungewiss. Dies auch im Hinblick auf den Bundesratsentscheid vom 24. Juni über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weiteren Lockerungen. Nur bei Entfallen der Distanzvorschriften wäre die Durchführung denk- und organisierbar. Davon sei jedoch nicht auszugehen. Die Unsicherheiten sind für den Gemeinderat heute zu gross. --gk