Gelder unbedingt erhalten
22.05.2020 KelleramtMotion von Grossrat Silvan Hilfiker
Der FDP-Grossrat aus Oberlunkhofen beauftragt mit einer Motion den Regierungsrat, das Dekret über die Aargauische Pensionskasse so anzupassen, dass das Eventualguthaben des Kantons Aargau unbefristet bestehen bleibt. Er möchte ...
Motion von Grossrat Silvan Hilfiker
Der FDP-Grossrat aus Oberlunkhofen beauftragt mit einer Motion den Regierungsrat, das Dekret über die Aargauische Pensionskasse so anzupassen, dass das Eventualguthaben des Kantons Aargau unbefristet bestehen bleibt. Er möchte damit teure Abschreibungen verhindern.
Die Motion hat Silvan Hilfiker zusammen mit den Grossräten Michaela Huser, SVP, Windisch, und Andreas Meier, CVP, Klingnau, eingereicht. Sie begründen ihr Anliegen damit, dass die Aargauische Pensionskasse (APK) Anfang 2008 vom Leistungs- auf das Beitragsprimat umgestellt hat. Gleich zeitig wurde sie mit rund 650 Millionen Franken ausfinanziert und zusätzlich mit einem zinslosen Darlehen von rund einer Milliarde Franken ausgestattet. Dies durch den Kanton Aargau und die übrigen angeschlossenen Institutionen.
Hohe Eventualforderung
Die Eventualforderung des Kantons beträgt per Ende letzten Jahres 770 Millionen Franken. Die restlichen 230 Millionen Franken entfallen auf die übrigen angeschlossenen Institutionen.
Die Erwartung bei der Ausfinanzierung im Jahr 2008 bestand laut den drei Grossräten darin, die Wertschwankungsreserve dank selber erarbeiteter Mittel innert 20 Jahren in eine freie Arbeitgeberbeitragsreserve überführen zu können. Schafft es die APK bis 31. Dezember 2027 nicht, diese Mittel zu erarbeiten, verfällt die offene Forderung des Kantons im Umfang des anteilsmässigen Fehlens der Wertschwankungsreserve. Folglich müssten die Steuerzahlenden und die übrigen bei der APK versicherten Institutionen definitiv auf ihre Guthaben verzichten.
Das Geld würde zwar nicht in die Staatskasse zurückfliessen, könnte jedoch für die Begleichung der Arbeitgeberbeiträge eingesetzt werden. Dies würde den Kanton und die angeschlossenen Unternehmen entlasten.
Nicht zufriedenstellende Antworten
Vor zwei Jahren wurden in einer Interpellation verschiedene Fragen zum Verwendungsverzicht gestellt. Die Antworten des Regierungsrats waren, laut Hilfiker, Huser und Meier, nicht zufriedenstellend. Auch konstruktive Gespräche mit Vertreterinnen der Verwaltung bestärken die Motionäre aus folgenden Gründen, die Aufhebung der zeitlichen Befristung zu fordern:
1. Die Finanzen des Kantons haben sich vor der Coronavirus-Pandemie zwar verbessert, werden sich nun aber aufgrund potenzieller Steuerausfälle und der beschlossenen Hilfsprogramme verschlechtern. Es dürfe deshalb nicht sein, dass durch die zeitliche Befristung die Steuerzahlenden das Eventualguthaben abschreiben müssen. Mit diesem Eventualguthaben könne der Kanton Aargau zwar seine Schuldenlast nicht reduzieren, jedoch könnte es für die Bezahlung der Arbeitgeberbeiträge verwendet werden, sollte die Rückzahlungspflicht irgendwann erfüllt sein.
2. Die Dekretsregelung mit einem Darlehensverfall zugunsten APK ist laut Silvan Hilfiker kein Anreiz, im Gegenteil. Weshalb solle ein Hypothekarschuldner Amortisationen leisten, wenn er wisse, dass die Forderung nach 20 Jahren automatisch abgeschrieben wird? Mit einer Aufhebung der zeitlichen Befristung würde der APK mindestens der Anreiz genommen, alles zu tun, um Überschüsse zu vermeiden, und für die Steuerzahlenden und angeschlossenen Unternehmen bestehe «theoretisch» die Möglichkeit, irgendeinmal doch noch ihr Darlehen als Arbeitgeberbeitragsreserve einsetzen zu können.
3. Kaum ein Steuerzahlender wisse noch, dass die APK vor über zehn Jahren mit 1,65 Milliarden Franken von Kanton und privaten Unternehmen ausfinanziert wurde. --red