Hunde an die Leine

  31.03.2020 Kelleramt

Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten und Aufziehen ihres Nachwuchses.

Während der Vegetationszeit zwischen ...


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