Bau und Planung neu organisiert
28.02.2020 RudolfstettenAus dem Gemeindehaus Rudolfstetten
Der Gemeinderat hat entschieden, die Organisation der Abteilung Bau und Planung zu überprüfen und die Abteilung neu zu organisieren. Die Zuständigkeit für diesen Verwaltungsbereich liegt neu bei der Abteilung Gemeindekanzlei, ...
Aus dem Gemeindehaus Rudolfstetten
Der Gemeinderat hat entschieden, die Organisation der Abteilung Bau und Planung zu überprüfen und die Abteilung neu zu organisieren. Die Zuständigkeit für diesen Verwaltungsbereich liegt neu bei der Abteilung Gemeindekanzlei, wobei die Arbeiten intern durch die Mitarbeiter der Gemeindekanzlei und der Einwohnerdienste übernommen werden. Nicht von dieser Neuorganisation betroffen ist die Prüfung der eingereichten Baugesuche: Diese werden weiterhin durch die regionale Bauverwaltung WSW AG in Muri geprüft.
Büro wird aufgelöst
In diesem Zusammenhang wird auch das Büro im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses aufgelöst. Allgemeine Dienstleistungen wie Auskünfte und Anfragen sowie auch die Abgabe von Baugesuchen können ab 1. März am Schalter der Gemeindekanzlei im Parterre des Gemeindehauses abgewickelt werden. Anfragen im Bereich Bau und Planung können fortan per E-Mail an bauundplanung@rudolfstetten.ch oder Telefon 056 648 22 10 erfolgen.
Luca Lustenberger geht
Luca Lustenberger, Sachbearbeiter Abteilung Bau und Planung, verlässt die Gemeinde Ende Februar nach dreieinhalbjähriger Tätigkeit, um eine Arbeitsstelle in der Privatwirtschaft anzutreten. Personal und Gemeinderat wünschen ihm für die Zukunft alles Gute, sei dies beruflich, aber auch privat.
Info Arealentwicklung
Für die Arealentwicklung Gemeindehaus hat der Gemeinderat eine Studie in Auftrag gegeben. Am Donnerstag, 5. März, ist die Bevölkerung um 19 Uhr zu einem Informationsanlass in die Mehrzweckhalle eingeladen. Der Gemeinderat informiert über die Erkenntnisse der Planer und über das weitere Vorgehen.
Geschwindigkeitskontrolle
Die Regionalpolizei führte am 18. Februar von 9.30 bis 12.30 Uhr auf der Bernstrasse (Tempo 50) eine Geschwindigkeitskontrolle durch. 441 Fahrzeuge passierten die Messstelle. 118 waren zu schnell unterwegs (fast 27 Prozent). Die höchste Geschwindigkeit betrug 68 km/h.
Sträucher und Bäume schneiden
Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen sind verpflichtet, die auf Strassen und Gehwege überhängenden Bäume, Sträucher und Hecken vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Das Zurückschneiden muss bis 23. März erfolgen. Sind die Pflanzen bis dann nicht geschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein. --gk