Fall Ignaz Heim: Schlichtungsverhandlung vor dem Arbeitsgericht
Das letzte Kapitel im Fall Ignaz Heim ist geschrieben. Der Zwist rund um die Entlassung des Geschäftsführers des KESD des Bezirks Bremgarten dauerte somit rund 16 Monate. Letztlich benötigte es ...
Fall Ignaz Heim: Schlichtungsverhandlung vor dem Arbeitsgericht
Das letzte Kapitel im Fall Ignaz Heim ist geschrieben. Der Zwist rund um die Entlassung des Geschäftsführers des KESD des Bezirks Bremgarten dauerte somit rund 16 Monate. Letztlich benötigte es ein Schlichtungsverfahren vor dem Bezirksgericht Aarau. Dort wurde das Arbeitszeugnis bereinigt.
Daniel Marti
Er hat hohe Wellen geworfen, der Fall Ignaz Heim. Die Trennung vom ehemaligen Geschäftsführer des Kindesund Erwachsenenschutzdienstes des Bezirks Bremgarten wurde zum politischen Thema. Und die Geschichte hat sich hingezogen von Oktober 2018 bis heute. Die gute Nachricht: Nun sollte alles bereinigt sein zwischen Heim und dem KESD-Vorstand.
Alle Vorschläge von Heim übernommen
Letztlich musste Ignaz Heim jedoch vor Arbeitsgericht, damit sein Arbeitszeugnis für ihn akzeptabel ist. Dort wurde dann um die genauen Formulierungen gerungen. War denn kein anderer Weg möglich? «Ich habe frühzeitig das Zeugnis angefordert. Trotz mehrmonatiger Freistellung war das Zeugnis am Ende der Anstellung nicht ausgestellt», sagt Ignaz Heim auf Anfrage. «Dann erhielt ich zuerst nur ein Teilzeugnis. Danach stimmte das verspätet zugesandte Arbeitszeugnis mit dem Zwischenzeugnis nicht so überein, wie es die Rechtsprechung verlangt», erklärt Heim weiter, der geltend macht, «dass meine Hinweise ignoriert wurden». So sei ihm nur der Gang ans Gericht übrig geblieben.
Das Präsidium des Arbeitsgerichts entschied vor rund zwei Wochen in seinem Sinn. «Es übernahm meine inhaltlichen und textlichen Vorschläge, obwohl sich der KESD-Präsident dagegen ausufernd wehrte», blickt der ehemalige KESD-Geschäftsführer zurück.
Der KESD-Vorstand äussert sich nicht
Der Kernpunkt des Entscheids durch das Präsidium des Bezirksgerichts Aarau lautet folgendermassen: Der Beklagte (KESD Bezirk Bremgarten) verpflichtet sich, dem Kläger (Ignaz Heim) ein Arbeitszeugnis gemäss Vereinbarung innert zehn Tagen ausund zuzustellen. Dies ist nun erfolgt. Der schriftliche Entscheid des Bezirksgerichts Aarau liegt der Redaktion vor. Und was sagt der Präsident des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes Bezirk Bremgarten, Arsène Perroud? War der Gang ans Bezirksgericht, welches das Schlichtungsverfahren durchgeführt hat, tatsächlich nötig? Perroud gibt sich bedeckt: «Der KESD-Vorstand äussert sich generell nicht zu personellen Fragen, die nicht mit dem Persönlichkeitsschutz vereinbar sind.» Mehr will er dazu nicht sagen.
Der Fall ist nun defi nitiv erledigt
Der Fall Ignaz Heim hat sich also – wohl unnötigerweise – sehr lange hingezogen. Vor rund 16 Monaten erfolgte der sofortige Abgang beim KESD des Bezirks Bremgarten von Ignaz Heim. Eine Vereinbarung regelte wie in solchen Fällen üblich das Datum der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Freistellung und die Vergütungen. Nun sollte mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts die Angelegenheit auf allen Ebenen abgeschlossen sein.
Was bleibt für Heim zurück? Er ist nach wie vor der Meinung, dass es «ein Putsch von Sozialarbeitern» gegen seine Person war. «Den Schaden von gegen 200 000 Franken tragen die Gemeinden», betont Ignaz Heim abschliessend, «und für mich ist der Fall erledigt. Ich schaue optimistisch in die Zukunft und setze mich gerne weiter für Menschen im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes ein.»