Fast am Ziel
06.08.2019 RudolfstettenRudolfstetten und Widen tauschen Land ab
Seit dem Bewilligungsverfahren für den Bau des regionalen Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrums wissen die Gemeinden Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen, dass sie die Grenze neu ziehen müssen. Dies, weil diese mitten durch die ...
Rudolfstetten und Widen tauschen Land ab
Seit dem Bewilligungsverfahren für den Bau des regionalen Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrums wissen die Gemeinden Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen, dass sie die Grenze neu ziehen müssen. Dies, weil diese mitten durch die Sporthalle verläuft und dies laut Aargauischer Gebäudeversicherung nicht sein darf. «Mit dem Festlegen der neuen Grenze haben wir gewartet, bis alle Arbeiten rund um die Burkertsmatt abgeschlossen sind», sagt Widens Ammann Peter Spring. Das war vor sieben Jahren der Fall. Jetzt fehlen nur noch zwei Unterschriften. --eob
Wird gut, was lange dauert?
«Was wurde aus…?»: Landumlegung zwischen den Gemeinden Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen
Die Sport- und Freizeitanlage Burkertsmatt steht auf zwei Gemeinden; die Grenze verläuft durch die Dreifachhalle. Laut Gebäudeversicherung ist das nicht statthaft. Eine Verschiebung der Parzellengrenzen ist daher seit Jahren in Arbeit.
Erika Obrist
Das regionale Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt wurde auf dem Gebiet der Gemeinden Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen errichtet. Die Gemeindegrenze verläuft quer durch den Parkplatz der Anlage und durch die Dreifach-Turnhalle. Die Leichtathletikanlage befindet sich hauptsächlich auf dem Gemeindegebiet von Rudolfstetten-Friedlisberg, ein ganz kleiner Teil auf Wider Hoheitsgebiet.
Das Land und die Anlagen auf dem Burkertsmatt-Areal befinden sich im Eigentum des Gemeindeverbands Burkertsmatt. Schon während des Baubewilligungsverfahrens wies die Aargauische Gebäudeversicherung den Gemeindeverband darauf hin, dass die Gemeindegrenze nicht durch die Dreifachhalle verlaufen dürfe; sie müsse ausserhalb des Gebäudes verlegt werden. Die Grenze zwischen den beiden Gemeinden müsse neu gezogen werden. «Damit wurde zugewartet, bis alle Arbeiten abgeschlossen waren», erklärt Peter Spring, Gemeindeammann von Widen, auf Anfrage. Dies, damit man die Abwicklung der Landumlegung in einem Mal erledigen könne.
Ziel: flächengleicher Abtausch
Die Burkertsmatt wurde im Juni 2012 eingeweiht. Nun konnte es also losgehen mit der Landumlegung. Diese wurde auch mit dem Ziel in Angriff genommen, dass die Zuständigkeiten – beispielsweise bei Baugesuchen – klar geregelt sind. Angestrebt wurde dabei ein flächengleicher Landabtausch zwischen den beiden Gemeinden. Das hat den Vorteil, dass keine Entschädigungszahlungen fällig werden und dass der Landabtausch nicht der Gemeindeversammlung unterbreitet werden muss.
Höchst kompliziert ist das Verfahren trotzdem. Wie vorzugehen ist, ist in der Verordnung über Landumlegung, Grenzbereinigung und Enteignung des Kantons Aargau festgehalten. Neben dem Gemeindeverband und den beiden Einwohnergemeinden waren auch das kantonale Vermessungsamt und die Abteilung Landwirtschaft des Kantons involviert. «Die kantonalen Stellen müssen dem Geschäft zustimmen», so Peter Spring.
Ein erster Vorschlag, wie die Gemeindegrenzen neu festgelegt werden könnten auf dem Burkertsmatt-Areal, lag bereits vor fünf Jahren vor. Anschliessend erarbeitete das Büro Portmann und Partner, Bremgarten, Kreis- und Bezirksgeometer, die definitiven Unterlagen.
4578 Quadratmeter verschieben
Insgesamt werden 4578 Quadratmeter Land von verschiedenen Parzellen von einer zur anderen Gemeinde verschoben. Durch den Abtausch liegen Dreifachhalle und Parkplätze neu auf Wider Gemeindegebiet, die Leichtathletikanlage auf Rudolfstetter Boden. Den flächengleichen Abtausch kann der Regierungsrat genehmigen; er muss nicht dem Grossen Rat unterbreitet werden.
Das Verfahren zog sich hin. Wie so oft, wenn viele Stellen mitreden. Vor einem Jahr aber lagen sämtliche Unterlagen bereit. Gemeinden und Gemeindeverband bewilligten den Landabtausch. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres gab letzten Oktober seinen Segen dazu.
Vertrag unterzeichnet
Fehlte nur noch der Eintrag im Grundbuch und, gestützt darauf, das Nachführen der Vermessungswerke. Und wieder: Was einfach zu sein scheint, stellt sich oft als kompliziert heraus. Denn auf den meisten Landstücken im Siedlungsgebiet lasten Dienstbarkeiten, Rechte oder Lasten. Auf der Burkertsmatt sind das vor allem Fuss- und Fahrwegrechte sowie Mitbenützungsrechte am Parkplatz.
Vor zwei Monaten war es dann so weit: Die Gemeindeammänner und Gemeindeschreiber von Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen sowie der Präsident und der Vizepräsident des Gemeindeverbands Burkertsmatt unterzeichneten im Beisein von Notar Roger Seiler aus Wohlen die öffentliche Urkunde über den Landabtausch samt Dienstbarkeiten. Anschliessend ging diese ans Grundbuchamt in Wohlen zur Eintragung. Endlich, nach einem Jahrzehnt, war das Geschäft unter Dach und Fach.
Kosten zulasten des Verbands
Oder doch nicht? «Vor einigen Tagen hat uns Notar Roger Seiler informiert, dass er dem Grundbuchamt noch die schriftliche Zustimmung der Landi Freiamt (Nachbar der Burkertsmatt) sowie des Kantons Aargau (Inhaber der Bachparzelle) nachreichen muss», erklärt Peter Spring. Dies weil Landi und Kanton Dienstbarkeitsbelastete sind und beide noch ihrer Last zustimmen müssen. Ist dies erfolgt, so dürfte tatsächlich das letzte Kapitel in diesem langen Verfahren geschrieben sein.
Die Kosten trägt die Grundeigentümerin, der Gemeindeverband Burkertsmatt. Aber erst muss noch die Rechnung eintreffen.



