AUS DEM GROSSEN RAT
28.06.2019 KelleramtSilvan Hilfiker, FDP, Oberlunkhofen.
Brücken bauen
Wie schnell die Zeit vergeht. Das erste Halbjahr ist zu Ende und trotz brütender Hitze war es ein toller Abschluss. Nicht nur die Aussenluft, sondern auch die ...
Silvan Hilfiker, FDP, Oberlunkhofen.
Brücken bauen
Wie schnell die Zeit vergeht. Das erste Halbjahr ist zu Ende und trotz brütender Hitze war es ein toller Abschluss. Nicht nur die Aussenluft, sondern auch die Gemüter der 140 anwesenden Personen im ungekühlten Grossratssaal erhitzten sich vor dem Start in die Sommerpause nochmals. Grund dafür war die Beratung des Steuergesetzes. Einige Elemente davon waren unbestritten, andere kontrovers und wiederum andere ungeplant. Letzteres geht auf meine Kappe.
Die Umsetzung der Bundesgesetzgebung war unbestritten. Ebenso ein Vorstoss von mir – die Abschaffung der Mindeststeuer für neugegründete Unternehmen in den ersten fünf Jahren. Dies freut mich besonders. Mit diesem Entscheid investieren wir in Start-up- und sinnvolle Standortförderung. Die Kosten, Start-ups anzuziehen, sind nämlich geringer als später bereits etablierte Unternehmen zu gewinnen. Die Signalwirkung in der Start-up-Szene über die Kantonsgrenzen hinweg ist zudem einmalig.
Kontrovers wurde die Einführung eines gesetzlichen Grundpfandrechts diskutiert. Mit diesem Instrument soll die Bezahlung von Gewinnsteuern bei Grundstückverkäufen sichergestellt werden. Auf den ersten Blick gibt es daran eigentlich nichts einzuwenden. Für uns sprachen aber zwei Aspekte dagegen: Einerseits befürchteten wir einen hohen Aufwand für Gemeinden, Notare, Grundbuchämter, Käufer und Verkäufer. Andererseits fanden wir es stossend, wegen ein paar wenigen Säumigen ein ganzes System auf den Kopf zu stellen. Im Aargau wurden im 2018 insgesamt 5500 Steuerverfahren eröffnet und nur in 48 Fällen waren Ausfälle zu verzeichnen. Die Verluste betrugen 430 000 Franken, was gerade einmal 1,4 Prozent der totalen Grundstückgewinnsteuern entspricht. Leider wurde in erster Lesung die Einführung beschlossen. Wir warten nun weitere Abklärungen ab, bevor wir endgültig entscheiden.
Ungeplant diskutiert wurde die Erhöhung des Steuerabzugs für Krankenkassenprämien, wofür ich gesorgt habe. Letzte Woche hat der Rat knapp einen Vorstoss von SVP und FDP abgelehnt, die Abzüge zu verdoppeln. Kaum war die Ablehnung beschlossen, liess die CVP medial verlauten, einen neuen Vorstoss zum Thema einzureichen. Ich hatte eine kreativere Idee, die dazu noch schneller zum Ziel führt. Die Chance nutzend, welche sich mir durch die Beratung des Steuergesetzes bot, stellte ich in der Debatte mit Erfolg zwei Prüfungsanträge. Die Regierung muss nun eine Erhöhung der Abzüge prüfen und im November dem Rat zum Entscheid vorlegen. Diese Abkürzung ermöglicht eine blitzschnelle Anpassung per 1. Januar 2020. Die Freude der Regierung hielt sich in Grenzen. Sie anerkannte aber, dass es ein charmanter Weg sei. Sogar die Grünen fanden lobende Worte für diesen Schachzug mit den Prüfungsanträgen, auch wenn sie diese letztlich ablehnten. Wieso die CVP, in Kenntnis dieses Vorgehens, trotzdem an ihrem Vorstoss mit praktisch identischem Inhalt festhielt, weiss wohl nur sie selbst.
Der Erfolg dieses unkonventionellen Vorgehens bereitet mir Freude und ist ein schöner Halbjahresabschluss. Mehrheiten für Anliegen zu gewinnen und Brücken zu bauen – das ist Politik. Deshalb freue ich mich auf das zweite Halbjahr.