Vereinbarung erarbeitet
23.11.2018 WohlenEx-Gemeindeammann Walter Dubler erhält gegen 50 000 Franken aus der Gemeindekasse
Das Gutachten besteht seit drei Jahren. Es wurde vom Gemeinderat in Auftrag gegeben und von der Wohler Politik als gut befunden. Dieses Merker-Gutachten besagt, dass der ...
Ex-Gemeindeammann Walter Dubler erhält gegen 50 000 Franken aus der Gemeindekasse
Das Gutachten besteht seit drei Jahren. Es wurde vom Gemeinderat in Auftrag gegeben und von der Wohler Politik als gut befunden. Dieses Merker-Gutachten besagt, dass der ehemalige Gemeindeammann Walter Dubler der Gemeinde zu viel Geld abgeliefert hat. Nun einigte man sich auf die Rückerstattung.
Daniel Marti
Er stand an der Grossratssitzung vor der Kamera des Regionalfernsehens und nahm Stellung zur Entschädigungszahlung an Walter Dubler. Arsène Perroud, Gemeindeammann von Wohlen, erklärte und sprach. Und zwar über eine Sache, die erst am Montag, 10. Dezember, an die Öffentlichkeit dringen sollte. An diesem besagten Tag sollten die Einwohnerratsmitglieder als Erste informiert werden. Nun drang alles schon 20 Tage vorher an die Öffentlichkeit. Der Gemeindeammann gab Auskunft, auch die Tagespresse sprang auf die Geschichte auf.
Die Gemeinde Wohlen hat sich mit dem ehemaligen Gemeindeammann auf eine Vereinbarung geeinigt. Walter Dubler erhält offiziell den Nettobetrag von 46 887.50 Franken aus der Gemeindekasse. Hinzu kommen noch die Sozialleistungen, insgesamt fliessen also 53 112.50 Franken aus der Gemeindekasse.
Mehr Informationen gibt es nicht. Der am vergangenen Dienstag gesprächige Gemeindeammann verweist darauf, dass ausführliche Informationen an der nächstmöglichen Einwohnerratssitzung erfolgen werden. Dann werden Antworten auf Vorstösse von Harry Lütolf (CVP) und Jean-Pierre Gallati (SVP) präsentiert. Es geht um die Kosten für die Steuerzahlenden der Gemeinde Wohlen für Untersuchungen in der Gemeindeverwaltung. Und um die Entschädigungen des ehemaligen Gemeindeammanns aus Nebenämtern.
Rechtsgutachten steht im Mittelpunkt
Nur, warum hat Walter Dubler Anrecht auf eine Zahlung in dieser Grössenordnung? Die Ausgangslage bildet ein Rechtsgutachten, das von der Gemeinde Wohlen in Auftrag gegeben wurde. Im Fall Dubler standen verschiedene Vergütungen im Raum – für Tätigkeiten in Verbänden und Arbeitsgruppen. Welche Zahlungen musste er in die Gemeindekasse abliefern und welche nicht? Diese Frage musste geklärt werden. Bei der Tätigkeit als Verwaltungsrat der damaligen BDWM Transport AG ging es um verhältnismässig viel Geld. Deshalb gab der Gemeinderat ein Rechtsgutachten in Auftrag. Dieses Gutachten wurde ausgearbeitet von Dr. Michael Merker von Baur Hürlimann, Rechtsanwälte und Notare, mit Sitz in Baden und Zürich. Dieses Merker-Gutachten kam zum Schluss, dass die Vergütungen aus den Jahren 2010 bis 2015 vollumfänglich Walter Dubler zustehen.
Nach einer neun Seiten umfassenden Abhandlung kommt Merker zum Fazit: «Das Verwaltungsratshonorar steht Walter Dubler und nicht der Gemeinde Wohlen zu.» Walter Dubler hatte also fälschlicherweise etliche 10 000 Franken zu viel abgeliefert.
Dies sah auch der damalige Vizeammann Paul Huwiler so. Als das Gutachten vorlag, wurde eine Pressekonferenz einberufen. Huwiler bestätigte damals die Wichtigkeit und Richtigkeit des Gutachtens. Seine Einschätzung damals: «Wenn sich die Rechtslage derart deutlich ergibt, dann hat der Gemeinderat keinen Spielraum.»
Auch der Einwohnerrat steht zum Gutachten
Das Merker-Gutachten wurde von der Wohler Politlandschaft unter die Lupe genommen. Jean-Pierre Gallati, damals SVP-Einwohnerrat, reichte eine Anfrage zum Gutachten ein – betreffend Entschädigungen aus dem Nebenamt als Verwaltungsrat der BDWM Transport AG. Der Vorstoss mit den Antworten wurde an der Einwohnerratssitzung vom 16. November 2015 behandelt. Das Gutachten wurde diskussionslos vom Rat durchgewunken – und somit auch von der Wohler Politik akzeptiert. Pikant daran und im Protokoll vermerkt: Jean-Pierre Gallati, immerhin Urheber der Anfrage, verliess die Sitzung noch vor der Behandlung seines Vorstosses…
Weiter sind die Eventualverbindlichkeiten der Gemeinde gegenüber Walter Dubler in den Jahresrechnungen 2014, 2015, 2016 und 2017 festgehalten. Auch das ist zentral.
Das Gutachten bezifferte die Summe, welche die Gemeinde an Dubler zahlen sollte, auf rund 60 000 Franken. Letztlich einigten sich beide Parteien auf eine Vereinbarung über 50 000 Franken, inklusive Sozialleistungen (siehe Kasten unten).
Der Fall: Einigung nach drei Jahren
Der Fall Walter Dubler bewegte lange Zeit die gesamte Region. Dubler liess sich aus der Gemeindekasse zu hohe Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse einzahlen. Nach Bekanntwerden zahlte er umgehend den entsprechenden Betrag von 4125 Franken an die Gemeinde zurück. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten leitete eine Strafuntersuchung ein. Es folgte die Anklage im Oktober 2015 – auch wegen Spesen und Honoraren, die nicht abgeliefert wurden. Es folgten Suspendierung im November 2015 und die Entlassung von Walter Dubler als Gemeindeammann im Dezember 2016.
Der rechtliche Weg war für Dubler happig. Im Juni 2017 hiess das Bundesgericht seine Beschwerde gut. Im August 2017 hat das Obergericht den ehemaligen Gemeindeammann von Wohlen Walter Dubler vollständig freigesprochen.
Mit dem Freispruch war die Einigung noch nicht vollzogen. Aber der Weg war frei, um eine Vereinbarung zu treffen zwischen Walter Dubler und der Gemeinde Wohlen, mit dem Einbezug von gegenseitigen Forderungen und Guthaben. Und zwar ohne eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung.
«Aussergerichtliche Einigung»
Gemeindeammann Arsène Perroud
Wie kam die Vereinbarung mit Walter Dubler überhaupt zustande? Und zwar aus Sicht der Gemeinde. Hier gibt Gemeindeammann Arsène Perroud gerne Auskunft. «Im Rahmen der Administrativuntersuchung durch den Regierungsrat wurden verschiedene Sachverhalte hervorgebracht», erklärt Perroud. Der Gemeinderat sei damals verpflichtet worden, «die gegenseitige Einforderung von Zahlungen aus verschiedenen Kommissions- und Verwaltungsratstätigkeiten von Walter Dubler zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen. Einerseits standen verschiedene direkt an Walter Dubler ausgerichtete Vergütungen aus seiner Tätigkeit in Verbänden, Kommissionen und Arbeitsgruppen im Raum, die nicht an die Gemeinde abgeliefert wurden. Andererseits kamen Vergütungen aus der Verwaltungsratstätigkeit von Walter Dubler bei der damaligen BDWM Transport AG teilweise der Gemeinde zu.» Das war die Ausgangslage, danach folgte die umfassende Arbeit. «Unter Verrechnung gegenseitig bestehender Guthaben und Forderungen konnte eine aussergerichtliche Einigung mit Walter Dubler getroffen werden», so Perroud abschliessend. --dm
Dubler: «Das ist ärgerlich»
Was hält eigentlich Walter Dubler von der gegenwärtigen Sachlage? Und was denkt er über die Berichterstattung in anderen Medienerzeugnissen und die Nichteinhaltung der Sperrfrist, die mit ihm abgesprochen wurde? «Die Berichte fand ich qualitativ schlecht und unprofessionell, weil das Wesentliche nicht gesagt wurde. Der Sachverhalt wurde nicht genauso geschildert, wie er ist», ärgert sich Walter Dubler. Und weiter: «Der Gemeinderat hatte die Absicht, zuerst den Einwohnerrat am Montag, 10. Dezember, zu informieren, wofür ich natürlich Verständnis habe. Dass dieser Termin nicht eingehalten werden konnte, ist ärgerlich.» Der ehemalige Gemeindeammann übt auch klare Kritik an der Nicht-Einhaltung von Absprachen: «Es stellt sich die Frage, ob das Amtsgeheimnis verletzt wurde oder ob eine politisch motivierte Indiskretion vorliegt.» --dm
Insgesamt 53'112 Franken
Gemeindeammann und Gemeindeschreiber lieferten während drei Tagen nur eine Zahl: 46 887.50 Franken. Aber: Eine runde Zahl wäre bei einer gegenseitigen Vereinbarung doch logisch.
Erst nach hartnäckigem Nachfragen dieser Zeitung nannte Arsène Perroud den ganzen Umfang der Summe, die aus der Gemeindekasse geflossen ist. Total 53 112.50 Franken. «Seitens der Gemeinde Wohlen erfolgte eine Nettozahlung von 46 887.50 Franken an Walter Dubler. Die ordentlichen Sozialversicherungsbeiträge wurden dabei selbstverständlich bereits in Abzug gebracht.» Arbeitnehmerbeitrag und Arbeitgeberbeitrag betragen je 3112.50 Franken. Das ergibt auch laut Perroud eine totale Summe von 53 112.50 Franken. «Mit der Zahlung haben sich die Gemeinde und Walter Dubler per Saldo aller Ansprüche abschliessend geeinigt», so Perroud. --dm
KOMMENTAR
Gar nichts gelernt
Und wieder ist es passiert. Erneut sind sensible Daten oder Dokumente aus dem Gemeindehaus an die Öffentlichkeit weitergegeben worden. Die Vereinbarung mit dem ehemaligen Gemeindeammann Walter Dubler trägt die Sperrfrist 10. Dezember. Dann hätte der Gemeinderat erstmals informieren wollen. Denkste. Die Botschaft ging diese Woche raus. In die Vereinbarung waren so wenige Leute eingeweiht, dass das Leck nur im Gemeindehaus sein kann.
Eigentlich ist das nichts Neues. Die Fälle sind bekannt. Immer wieder werden vertrauliche Daten an die Öffentlichkeit gezerrt. Die Beispiele: Halbfertiger Finanzplan mit handschriftlichen Ergänzungen, Vertrag und Lohnausweis einer Gemeindeangestellten, Offerte und Kostenvoranschlag für die vergessene Baubegleitung beim Eisbahnund Badi-Projekt. Und nun die Zahlung gemäss Vereinbarung an Walter Dubler. Man könnte die Liste noch verlängern.
Diese Zeitung berichtete regelmässig darüber, sogar der Regierungsrat massregelte in der Vergangenheit Verwaltung und Gemeinderat. Aber man lernt offenbar im Gemeindehaus nichts. Wer die Problematik anspricht, wird kaum ernst genommen. Eher belächelt. Aber es ist Fakt: Mit (un)schöner Regelmässigkeit wandern heisse News oder heikle Daten nach aussen. Das kratzt am Vertrauen. Gemeinderat und CEO sollten diese Angelegenheiten und die undichten Stellen zwingend ernst nehmen und aufarbeiten. In der jetzigen Situation kommt schnell der Eindruck auf, dass beide die Sachlage unterschätzen und den Laden nicht im Griff haben.
Mit der Verwaltungsreform wurden auch zusätzliche 500 000 Franken für neue Stellen bewilligt. Jährlich. Wiederkehrend. In der gegenwärtigen Budget-Diskussion kommt diese Zahl inzwischen nicht so gut an. Bei den neu geschaffenen Stellen ist auch eine Kommunikationsbeauftragte dabei. Ohne Kritik an dieser Person zu üben, aber von guter und professioneller Kommunikation ist momentan herzlich wenig zu spüren. Bereits bei der kürzlichen sofortigen Entlassung des KESD-Geschäftsführers war die Kommunikation ungenügend und äusserst schwach.
Zurück zum Fall Dubler. Der Ex-Gemeindeammann wurde wegen Pflichtverletzungen durchs Land getrieben, suspendiert, entlassen – und frei gesprochen. Es ging um Sitzungsgelder in der Höhe von 4400 Franken, die er nicht der Gemeinde ablieferte. Der ganze Fall hat allerdings Kosten für den Steuerzahler von etlichen 100 000 Franken verursacht. Und nun bekommt er – laut Gutachten völlig richtig – gegen 50 000 Franken zurückerstattet. Das ist ein schräger Fall. Die Fortsetzung folgt ganz sicher – sobald der Gemeinderat die Sprache wieder gefunden hat und die Kosten für die Gemeinde präsentiert. Und die sind hoch, die Erwartung an die zeitgemässe Kommunikation dafür eher tief.



