Zusätzlicher Wohnraum gesucht
07.03.2025 Eggenwil, Region BremgartenEggenwil erfüllt Aufnahmepflichtquote derzeit nicht
Eggenwil betreut derzeit 13 bis vor Kurzem vorläufig aufgenommene Ausländer mit Nationalitäten Afghanistan und Irak in der gemeindeeigenen Asylund Flüchtlingsunterkunft beim Gemeindehaus. Zudem ist eine ...
Eggenwil erfüllt Aufnahmepflichtquote derzeit nicht
Eggenwil betreut derzeit 13 bis vor Kurzem vorläufig aufgenommene Ausländer mit Nationalitäten Afghanistan und Irak in der gemeindeeigenen Asylund Flüchtlingsunterkunft beim Gemeindehaus. Zudem ist eine schutzbedürftige Person aus der Ukraine privat untergebracht.
Weil die sechsköpfige Familie aus Afghanistan im November 2024 vom Staatssekretariat für Migration einen positiven Asylentscheid erhalten hat, erreicht die Gemeinde aktuell die gesetzliche Aufnahmequote um vier Personen nicht. Bei der Berechnung der Aufnahmepflicht werden vorläufig aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge sowie B-Härtefälle aufgrund des Aufenthaltsstatus nicht berücksichtigt. Solche Personen leben in der Regel jedoch noch so lange in den Gemeindeunterkünften, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, wird den Gemeinden während rund sechs Monaten ab Statuswechsel Zeit gewährt, Platz für eine Ersatzzuweisung zu schaffen.
Diese Familie ist seit dem Wechsel ihres Aufenthaltsstatus mit intensiver Unterstützung der Abteilung Soziale Dienste der Gemeinde auf der Suche nach einer eigenen Wohnung, bislang leider ohne Erfolg.
Aber auch wenn diese Wohnung in der gemeindeeigenen Unterkunft beim Gemeindehaus mit sich im laufenden Asylverfahren befindenden Personen belegt ist, kann die Aufnahmepflichtquote zunehmend nur noch äusserst knapp erfüllt werden. Deshalb wird zusätzlicher Wohnraum benötigt. Eigentümer, welche solchen zur Verfügung stellen können, sind gebeten, sich bei der Abteilung Soziale Dienste per Telefon 056 641 90 97 oder rahel.wismer@eggenwil.ch zu melden.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 1. März führte die Regionalpolizei Bremgarten eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 27 in beiden Fahrtrichtungen, durch. Zwischen 9.55 und 12.40 Uhr haben von 823 erfassten Fahrzeugen deren 49 oder 6 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 39 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 6 Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: 3 Übertretungen und zwischen 66 bis 74 km/h: 1 Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 68 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.
Gemeinderat für Bezeichnungsänderung
Im Rahmen der Umsetzung eines im Grossen Rat überwiesenen Vorstosses soll in der Kantonsverfassung die Bezeichnung «Gemeindeammann» durch «Gemeindepräsidium» ersetzt werden. Gleichzeitig sollen auch die Begriffe «Landammann» und «Landstatthalter» sowie «Einwohnerrat» angepasst und zeitgemässer formuliert werden. Vorgeschlagen werden die Bezeichnungen «Regierungspräsidium» – analog zu «Gemeindepräsidium» – und «Gemeindeparlament». Die entsprechende Anhörung dauert noch bis zum 6. Juni.
In einigen Gemeinden wird schon heute die Terminologie «Gemeindepräsidentin» oder «Gemeindepräsident» verwendet. Auch wenn es sich hierbei gewiss um keine weltbewegende Thematik handelt, hat sich der Gemeinderat Eggenwil bereits früher für die Anpassung der Funktionsbezeichnungen «Gemeindeammann» und «Vizeammann» ausgesprochen und sieht eine solche im Hinblick auf die sich abzeichnende Totalrevision der Gemeindeordnung auch vor. Es bestehen für den Gemeinderat keine sachlich relevanten Gründe, die gegen eine Ersetzung der historisch entstandenen Begriffe zugunsten von «Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident» und «Vizepräsidentin/Vizepräsident» als zeitgemässe Amtsbezeichnungen sprechen.
Der Wechsel diene namentlich auch der Verbesserung der sprachlichen Gleichbehandlung der beiden Geschlechter. Weiter entfallen damit die bisherigen holprigen Bezeichnungen «Frau Gemeindeammann» oder «Frau Gemeinde-Vizeammann». «Zudem hat sich mittlerweile in der überwiegenden Zahl der deutschsprachigen Kantone die Bezeichnung «Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident» durchgesetzt», argumentiert der Eggenwiler Gemeinderat.