Vortrag von Julia Kiefer zum Thema «Selbstbestimmt in jeder Lebenslage»
Die Fachfrau vom Schweizerischen Roten Kreuz Aargau informierte am «KISS-Kafi» im Restaurant JoJo, wie der eigene Wille mit Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag ...
Vortrag von Julia Kiefer zum Thema «Selbstbestimmt in jeder Lebenslage»
Die Fachfrau vom Schweizerischen Roten Kreuz Aargau informierte am «KISS-Kafi» im Restaurant JoJo, wie der eigene Wille mit Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag frühzeitig festgehalten werden kann. Rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollten das wissen.
«Heute geht es um eher schwere Themen, die jedoch sehr wichtig sind. Deshalb schön, dass Sie da sind», sagte Julia Kiefer zur Begrüssung. Sie habe als Pflegefachfrau auf Intensivstationen gearbeitet und bringe deshalb einiges an Erfahrung mit zum Thema. Aktuell ist Julia Kiefer beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) Kanton Aargau zuständig für die Bereiche Entlastungsdienst und Vorsorge.
Urteilsunfähigkeit von Arzt bestätigt
«Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sind Dokumente, welche im Fall einer Urteilsunfähigkeit gelten», erklärte Julia Kiefer. Urteilsunfähigkeit könne vorübergehend sein, etwa bei einer Ohnmacht, oder andauernd nach einem Schlaganfall. «Urteilsunfähigkeit muss jedoch immer von einem Arzt abgeklärt und bestätigt werden», stellte die Fachfrau klar. «Damit im Fall einer Urteilsunfähigkeit der eigene Wille, also die Selbstbestimmung, erhalten bleibt, hat man die Möglichkeit, einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung zu erstellen.» Sie betonte dazu: «Es ist nie zu früh, vorzusorgen.»
Ersatzperson ernennen
«Beim Vorsorgeauftrag wird bestimmt, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit in notwendigen persönlichen, rechtlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten vertritt und Ihre Anordnungen ausführt», sagte die Referentin weiter. Wer die geeignete Person sei, müsse sehr gut überlegt werden. Man könne neben Partner oder Kindern auch gute Freunde einsetzen oder Institutionen. Jedenfalls müsse alles immer sehr gut besprochen werden. «Was wir auf jeden Fall empfehlen, ist, dass man nebst der beauftragten Vertreterperson auch eine Ersatzperson ernennt.» Julia Kiefer wies darauf hin, dass es für den Vorsorgeauftrag viele gute Vorlagen gibt Das SRK bietet eine Vorsorgemappe mit sämtlichen Vorlagen an. Also auch zur Patientenverfügung, die bei schwierigen Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen für Klarheit sorgt. «Die Patientenverfügung beinhaltet die Personalien, die vertretungsberechtigte Person und die Willensäusserung, etwa ob man eine Reanimation oder Beatmung wünscht. Wir beim SRK haben auch die Werthaltung drin, beispielsweise zu Krankheit und Sterben», informierte Julia Kiefer weiter. «Wir bieten beim SRK kostenlose Beratung an beim Erstellen einer Patientenverfügung.» Diese Unterstützung gebe es auch an der SRK-Regionalstelle in Wohlen. «Jetzt weiss ich, was ich noch dringend machen muss», sagte eine Zuhörerin am Schluss. Ausserdem habe ihr der Vortrag auch einiges bestätigt.
Monatliches «KISS-Kafi»
Das «KISS-Kafi» findet monatlich statt und ist eine Austauschplattform der KISS-Genossenschaft Reusstal-Mutschellen. Die schweizweite Organisation KISS steht für unkomplizierte und generationenverbindende Nachbarschaftshilfe mit dem Prinzip von Geben und Nehmen. Weitere Infos sind auch unter www.kiss-reusstalmutschellen.ch zu finden. --bo