Aktuelles aus Islisberg
Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde auf fremdem Eigentum versäubern. Davon betroffen ist aktuell auch die Schulanlage (Fussballplatz). Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Tierhalter haben dafür zu ...
Aktuelles aus Islisberg
Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde auf fremdem Eigentum versäubern. Davon betroffen ist aktuell auch die Schulanlage (Fussballplatz). Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund nicht verunreinigt wird. Sie sind auch verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Der Gemeinderat ersucht alle, sich dringend an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Die Nichtbeachtung muss mit Busse geahndet werden.
Nicht nur Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln. Auch Reiter und Halter von Pferden sind angehalten, den Pferdemist während eines Ausritts aufzunehmen und vorschriftsgemäss zu entsorgen. Die Verunreinigung der öffentlichen Strassen und Wege durch Pferdemist hat zugenommen. Dies zeigen entsprechende Reklamationen aus der Bevölkerung, die bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Die Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Innerhalb des Siedlungsgebiets und auf befestigten Strassen und Wegen ausserhalb des Siedlungsgebiets ist der Pferdekot durch den Reiter unverzüglich zu beseitigen. Verantwortungsvolles Handeln und Sorgfalt der Pferdehalter werden von allen geschätzt und fördern die gegenseitige Toleranz. --gk