Dintikon: Start der Videoüberwachung
Der Gemeinderat hat das Reglement über die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude und Anlagen der Gemeinde Dintikon mit den Anhängen «Datensicherheitskonzept» und «Kameras, Zeiten und Orte» ...
Dintikon: Start der Videoüberwachung
Der Gemeinderat hat das Reglement über die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude und Anlagen der Gemeinde Dintikon mit den Anhängen «Datensicherheitskonzept» und «Kameras, Zeiten und Orte» erlassen. Das Reglement kann auf der Website der Gemeinde oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Der Betrieb der Videoüberwachung mit dem Rahmenreglement und den Anhängen wurde von der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz für die Dauer von 10 Jahren bewilligt und trat am 1. Juni in Kraft.
Elf Kameras geplant
Im Anhang werden sämtliche Orte aufgelistet, in denen Kameras zum Einsatz kommen sollen. Es sind dies der Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung, der Eingang bei der Mehrzweckhalle, der Bereich zwischen altem und neuem Schulhaus beim Pingpongtisch, der Eingangsbereich beim neuen Schulhaus, zwei Kameras beim neuen Kindergarten sowie zwei weitere im Bereich des Kindergartens 3, zwei für den Aussenbereich im Hinterhof des Gemeindesaals sowie eine beim Entsorgungsplatz. Zum Einsatz kommen je nach Standort verschiedene Kameratypen, teilweise auch solche mit Panoramafunktion mit einem Sichtfeld von 180 Grad.
Die Zeiten für die Aufzeichnung sind klar limitiert. Sie dauern von 20 Uhr am Abend bis um 6 Uhr morgens, an den Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien den ganzen Tag. Bei der Entsorgungsstelle ausserhalb der Betriebszeiten. Der Einsatz der Kameras soll vor Vandalenakten schützen, aber auch vor Angriffen auf Leib und Leben. Mit Tafeln wird auf die Überwachung aufmerksam gemacht. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn es zu einem Vergehen kommt, ansonsten werden die Aufnahmen nach sieben Tagen gelöscht. Die Aufnahmen sind geschützt aufzubewahren, jeder Zugriff wird protokolliert. Die Auswertung erfolgt durch den Leiter Hausdienst oder den Leiter Bauamt, stellvertretend auch durch den Gemeindeschreiber. --red