Unkorrekte Aussagen von Gemeinderätin
08.04.2025 LeserbriefeSeit Kurzem ist mir bekannt, dass anlässlich der Gemeindeversammlung von Fischbach-Göslikon vom 26. November 2024 zum Thema Reusssteg von der zuständigen Gemeinderätin unkorrekte Tatsachen kommuniziert und wesentliche Informationen beim Antrag eines Votanten bezüglich ...
Seit Kurzem ist mir bekannt, dass anlässlich der Gemeindeversammlung von Fischbach-Göslikon vom 26. November 2024 zum Thema Reusssteg von der zuständigen Gemeinderätin unkorrekte Tatsachen kommuniziert und wesentliche Informationen beim Antrag eines Votanten bezüglich Ausgleichsfläche vorenthalten wurden.
Anlässlich der letzten und vorletzten Gemeindeversammlungen erwähnte die für den Reusssteg verantwortliche Gemeinderätin, dass das Abkommen mit den Umweltverbänden den Landabtausch im Grien unabhängig von der Umsetzung des Reussstegs vorsieht. Diese Information wurde an der Versammlung alles andere als positiv aufgenom- men. Fi-Gö tauscht einen Teil seiner Wegparzelle 792 gegen die bereits ausparzellierte Wegparzelle 928 von Pro Natura zur Verlegung des Uferwegs, um das Projekt Grien von Pro Natura zu ermöglichen.
In der Vereinbarung mit den Umweltverbänden steht jedoch wortwörtlich: «Der Landabtausch gemäss Ziffer 3, Abs. 2 Absichtserklärung (hiermit sind die Wegparzellen im Grien gemeint) wird rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn die Baubewilligung für die Erstellung des Fussgängerstegs Künten–Fischbach-Göslikon rechtskräftig vorliegt.» Im Klartext heisst dies: Falls das Referendum in Künten erfolgreich wäre und der Reusssteg abgelehnt würde, stünde den Umweltverbänden das Grien nicht zur Verfügung. Allfällige andere mündliche Absprachen sind nichtig.
Ein Votant stellte den Antrag, anstatt dem Hoonerimoos (Niederwil) ein Stück Land direkt bei den Brückenpfeilern als Ausgleichsfläche zu verwenden. Auf diesen Antrag gab es keine Antwort seitens der zuständigen Gemeinderätin. Unter anderem meldete sich ein weiterer Teilnehmer, dass eine Abänderung der Abmachung mit den Umweltverbänden nicht möglich sei. Auch dazu gab es keine Stellungnahme seitens der zuständigen Gemeinderätin.
Tatsache ist, dass das Hoonerimoos bereits im Juni 2024 an Pro Natura übertragen wurde. Ebenso ist das Hooneri- moos ein verbindlicher Teil der unterzeichneten Absichtserklärung mit den Umweltverbänden. Eine Abänderung, wie im Antrag formuliert wurde, wäre de facto nicht umsetzbar. Korrekterweise hätten diese Informationen von der zuständigen Gemeinderätin anlässlich der Gemeindeversammlung als Antwort auf den Antrag mitgeteilt werden müssen, stattdessen verheimlichte sie jegliche Aussage zur Vereinbarung mit den Umweltverbänden.
Eine rasche Richtigstellung seitens der zuständigen Gemeinderätin wäre angebracht, anstatt sich in Schweigen zu hüllen.
Stefan Trachsler, Fischbach-Göslikon