Unbürokratische Lösung verlangt
25.11.2022 Region BremgartenMotion von Grossrat Dominik Peter, Grünliberale
Der GLP-Grossrat Dominik Peter aus Zufikon verlangt in einer Motion vom Regierungsrat, dass die Aargauer Volkshochschule einen angemessenen Pauschalbetrag erhält.
Dominik Peter möchte die ...
Motion von Grossrat Dominik Peter, Grünliberale
Der GLP-Grossrat Dominik Peter aus Zufikon verlangt in einer Motion vom Regierungsrat, dass die Aargauer Volkshochschule einen angemessenen Pauschalbetrag erhält.
Dominik Peter möchte die Weiterbildungsgesetzgebung des Kantons Aargau im Sinne des Prinzips des lebenslangen Lernens dahingehend anpassen, dass der Dachverband der Aargauer Volkshochschulen AVH für seine nicht gewinnorientierten Leistungen einen angemessenen Pauschalbetrag bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule insbesondere zur Weiterverteilung an die einzelnen Volkshochschulen beantragen kann und wieder ein entsprechender Rahmenvertrag mit dem Dachverband der Aargauer Volkshochschule AVH abgeschlossen wird.
Lebenslanges Lernen im Grundsatz verankert
Der Grossrat begründet sein Anliegen damit, dass in den 1920er-Jahren in der Schweiz zuerst in den grossen Städten Basel, Bern, Zürich, Genf und im Tessin, später in allen Regionen Dutzende von Volkshochschulen (VHS) entstanden sind. Allen sei gemeinsam gewesen, einen Beitrag gegen die soziale Ungerechtigkeit zu leisten und der Bevölkerung niederschwellig Bildungsangebote zu bieten. Im Kanton Aargau würden heute zehn VHS existieren, vier davon seit gut 60 Jahren. Die Aargauer Volkshochschulen (AVH) arbeiten nicht gewinnbringend.
Laut Dominik Peter schliesst der Kanton Aargau schon seit mehreren Jahren Leistungsverträge mit den Aargauischen Volkshochschulen (AVH) als Dachverein ab, um diese bei der Koordination und Subventionierung der einzelnen selbstständigen Volkshochschulen zu unterstützen. Der aktuelle Rahmenvertrag sei gültig bis am 31. Dezember 2023. Nach einer internen Kontrolle der Finanzen im Weiterbildungsbereich und einer anschliessenden Prüfung durch den Rechtsdienst BKS habe sich herausgestellt, dass für die grosse Mehrheit der von den Aargauischen Volkshochschulen angebotenen Kurse keine rechtliche Grundlage für eine Subventionierung besteht, obwohl die Berufs- und Weiterbildung das lebenslange Lernen im Grundsatz verankere.
Keine rechtliche Grundlage vorhanden
Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule stützte sich dabei auf § 80 der Berufs- und Weiterbildungsverordnung, welche das Gesetz enger fasse und dabei den Rahmenvertrag mit der AVH frühzeitig per 31. Dezember 2022 kündige. Der Beitrag des Kantons in der Höhe von 120 000 Franken sei für die AVH enorm wichtig, um ihre Gemeinkosten zu decken und die einzelnen Weiterbildungsangebote zu finanzieren. Der Regierungsrat hat sich, laut dem Grossrat, bereits in einem Factsheet mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Sein Fazit sei, dass für einen Grossteil der von den Volkshochschulen angebotenen Kurse keine rechtliche Grundlage für eine Subventionierung mit dem GBW vorhanden sei, da sie weder aus gesellschaftspolitischer noch aus volkswirtschaftlicher Sicht unterstützungsfähig sind oder ohne einen staatlichen Beitrag nicht bereitgestellt werden könnten. Die Volkshochschulen hätten die Möglichkeit, ein Gesuch für einen Beitrag aus dem Swisslos-Fonds einzureichen.
Nicht verständlich
Für Dominik Peter ist der plötzliche Kurswechsel des Regierungsrats bei der Beurteilung der Frage, was gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich unterstützungsfähig ist, nicht verständlich. Es möge zwar sein, dass ein Fremdsprachenkurs oder ein Deutschkurs in der Stadt Baden nicht subventionswürdig sei, weil es dort genügend Angebote gibt. Jedoch sei derselbe Kurs in der ländlichen Gegend unterstützungswürdig, weil es dort kein angemessenes Angebot gibt. Zudem arbeite der AVH nicht gewinnorientiert. Weshalb das Tanzen oder ein Töpferkurs nicht gesellschaftlich relevant ist, werde im Factsheet nicht weiter begründet. Ferner wäre es für den Grossrat ein riesiger bürokratischer Aufwand bei mehreren Hundert Angeboten pro Jahr, wenn für jeden Kurs einzeln ein Swisslos-Gesuch gestellt werden müsste.
Deshalb wird der Regierungsrat von Dominik Peter ersucht, die Weiterbildungsgesetzgebung im Sinne des lebenslangen Lernens und einer unbürokratischen Lösung dahingehend anzupassen, dass dem AVH für seine Gemeinkosten ein Beitrag gesprochen werden kann, sodass dieser langen und wichtigen Tradition in der Aargauer Bildungslandschaft Rechnung getragen werden kann. --red

