Frist bis zum 31. August
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden von der Stadt aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens 31. ...
Frist bis zum 31. August
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden von der Stadt aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens 31. August zurückzuschneiden. Die lichten Höhen haben über Strassen mindestens 4,5 m und über Gehwegen mindestens 2,5 m zu betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein. Randsteine von Strassen und Gehwegen sind von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freizuhalten. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3,0 m jederzeit gewährleistet sein.
Ab dem 1. September werden nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt die Pflanzungen durch den Werkhof auf Kosten der Grundeigentümer zurückgeschnitten. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Pflanzen kann der Werkhof nicht haftbar gemacht werden, wie die Stadt Bremgarten mitteilt. --sk