Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine ...
Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden unter: www.ag.ch/fristerstreckung.