Sterbemethode hinterfragen
19.05.2026 BremgartenInterpellation von Grossrätin Rita Brem-Ingold
Mitte-Grossrätin Rita Brem-Ingold aus Bremgarten stellt dem Regierungsrat Fragen betreffend Sterbehilfe mit dem Suizid-Halsband Kairos und anderen Mitteln.
Rita Ingold-Brem begründet ihre ...
Interpellation von Grossrätin Rita Brem-Ingold
Mitte-Grossrätin Rita Brem-Ingold aus Bremgarten stellt dem Regierungsrat Fragen betreffend Sterbehilfe mit dem Suizid-Halsband Kairos und anderen Mitteln.
Rita Ingold-Brem begründet ihre Interpellation damit, dass «Exit International» ein neues Suizid-Halsband in der Schweiz testen will. Sie bezieht sich dabei auf die ausführliche Beantwortung zur Interpellation vom 27. August 2024 «Einsatz der Suizidkapsel Sarco der Sterbehilfe The Last Resort». Kurz vor dem Einsatz der Kapsel habe die Bundesrätin und Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider das Vorgehen als «nicht rechtskonform» bezeichnet.
Die Grossrätin und weitere Grossräte sind überzeugt, dass ein würdiges Sterben als Ziel der betroffenen Person und der Zurückbleibenden erste Priorität hat. In der erwähnten Interpellation von 2024 seien Fragen verschiedenster Institutionen ausführlich beantwortet worden. Die Handlung wie auch die Folgen seien bekannt. Die jetzt gestellten Fragen würden sich hier anschliessen.
«Exit International» meldete ein Projekt an, welches in der Schweiz getestet werden soll. Für den geplanten «Test» stehe angeblich bereits eine Patientin aus den Niederlanden zur Verfügung. Das Halsband genannt «Kairos» soll laut Rita Brem-Ingold eine Alternative zu bestehenden Sterbehilfe-Methoden darstellen. «Kairos» sei ein Gerät, welches mit Ballons arbeitet, die auf Knopfdruck aufgeblasen werden, um Druck auf den Hals auszuüben. Dadurch werde die Durchblutung des Gehirns unterbrochen und der Anwender verliere danach das Bewusstsein und wenig später sein Leben. Der Vorgang sei mit einem Airbag verglichen; «Peng, Ohnmacht, Tod».
11 Fragen
Die Grossrätin möchte deshalb, dass der Regierungsrat folgende Fragen beantwortet: 1. Rechtliche Qualifikation: Kommt dabei das Humanforschungsgesetz oder die Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten zur Anwendung? Welche weiteren Vorgaben wären zu beachten? Wer erteilt allfällige Bewilligungen? – 2. Wie beurteilen Experten den Vorgang hinsichtlich der Sicherheit des Eintretens des Exitus letalis? – 3. Ist eine ärztliche Diagnose Voraussetzung für die Teilnahme? Welche Arten von Diagnosen? Durch welche Instanzen werden Diagnose und aktueller Todeswunsch unabhängig geprüft? Wie erfolgen Information bzw. Aufklärung? – 4. Gibt es Rechtsunterschiede zwischen einem ausländischen oder einem Schweizer Staatsbürger? – 5. Welche Amtspersonen haben beim Tod einer Person vor Ort zu sein? – 6. Kann ein Gericht diese Praxis schweizweit oder im Aargau verbieten? – 7. Stellt man «die ethisch hervorragende Sterbekultur» aufs Spiel, indem man solche Sterbepraktiken befürwortet? – 8. Was kostet es, mit «Exit International» zu sterben? – 9. Sind solche «Tests» in anderen Ländern auch geplant oder bereits durchgeführt worden? Wie beeinflusst solcher «Sterbetourismus» das Ansehen der Schweiz? – 10. Was geschieht mit der Leiche? Wer übernimmt die anfallenden Kosten bis zur definitiven Beisetzung? – 11. Welche Kosten im Zusammenhang mit solchen «Tests» gehen zulasten des Gemeinwesens und welcher Staatsebene?
--red
