Eggenwil: Sonderbewilligung erteilt
Der Eggenwiler Gemeinderat hat Rustem und Irena Sharipov-Jakupow, Künten, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage die Zusatzbewilligung für die Teilnutzung der Schulanlage für die Baustelleninstallationen ...
Eggenwil: Sonderbewilligung erteilt
Der Eggenwiler Gemeinderat hat Rustem und Irena Sharipov-Jakupow, Künten, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage die Zusatzbewilligung für die Teilnutzung der Schulanlage für die Baustelleninstallationen erteilt.
Mahngebühren ab 1. Juli
Unselbstständigerwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner haben die Steuererklärung bis 31. März, Selbstständigerwerbende und Landwirte bis 30. Juni einzureichen. Wie bisher erfolgen jedoch vor dem 30. Juni keine Mahnungen. Noch bis Ende dieses Monats müssen grundsätzlich für Fristerstreckungen keine Gesuche gestellt werden. Erstreckungsgesuche für Fristen nach dem 30. Juni sind unter www.ag.ch/efristerstreckung zu beantragen.
Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2025 erfolgen ab dem 1. Juli. Davon ausgenommen sind Spezialsteuern wie etwa die Grundstückgewinnsteuer.
Für die erste Mahnung wird gestützt auf die kantonale Steuergesetzgebung eine Gebühr von 35 Franken erhoben.
Eine zweite Mahnung kostet dagegen 50 Franken. Bei Fragen oder Anliegen rund um das Thema Steuern hilft das Gemeindesteueramt von Eggenwil per Telefon 056 641 90 95 sehr gerne weiter.
Meldepflicht der Vermieter
Ende dieses Monats steht ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig.
Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch oder per Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch erfolgen.
--gk