Gemäss Betreuungsgesetz tragen der Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Laut Mitteilung des Departements Bildung, Kultur und Sport hat die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2025 einen definitiven Gemeindebeitrag von rund 295 ...
Gemäss Betreuungsgesetz tragen der Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Laut Mitteilung des Departements Bildung, Kultur und Sport hat die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2025 einen definitiven Gemeindebeitrag von rund 295 000 Franken zu leisten, was einem Pro-Kopf-Beitrag von 276 (Vorjahr 264) Franken entspricht. Für das laufende Jahr ist mit einem weiter steigenden Gemeindebeitrag von rund 315 000 Franken respektive 295 Franken pro Einwohnerin und Einwohner zu rechnen.