In den letzten Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Reklamationen wegen Ruhestörungen eingegangen. Der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass in Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das ...
In den letzten Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Reklamationen wegen Ruhestörungen eingegangen. Der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass in Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten, etwa Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, der Betrieb von Baumaschinen, untersagt ist. Ausgenommen sind Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes. Von 22 bis 6 Uhr ist das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, insbesondere auch im Innern von Gebäuden sowie im Bereich des Waldhauses, verboten. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen ist die Regionalpolizei Wohlen zuständig, die angefordert werden darf.