Man habe eine Parkplatzordnung, welche die grösstmögliche Sicherheit für die Klientel sicherstellen soll. Gleichzeitig möchte man den Besucherinnen und Besuchern des Restaurants und Seminarbereichs, wenn immer möglich, eigene Parkplätze zur Verfügung stellen. ...
Man habe eine Parkplatzordnung, welche die grösstmögliche Sicherheit für die Klientel sicherstellen soll. Gleichzeitig möchte man den Besucherinnen und Besuchern des Restaurants und Seminarbereichs, wenn immer möglich, eigene Parkplätze zur Verfügung stellen. «Aus diesem Grund erliess die Stiftung im Laufe des vergangenen Jahres auf ihren Parzellen ein richterliches Fahrverbot, welches seit Herbst 2025 Gültigkeit hat», möchten die Verantwortlichen betonen. Fahrzeuglenkende würden bei widerrechtlichem Parkieren gebüsst oder verzeigt.