Rasche Hilfe ermöglichen
28.07.2026 MutschellenVorstoss von GLP-Grossrat Lukas Huber
Der Beriker GLP-Grossrat hat ein Postulat betreffend niederschwellige Hilfe und Beweissicherung für Betroffene von sexueller und häuslicher Gewalt eingereicht.
Der Regierungsrat wird eingeladen, zu ...
Vorstoss von GLP-Grossrat Lukas Huber
Der Beriker GLP-Grossrat hat ein Postulat betreffend niederschwellige Hilfe und Beweissicherung für Betroffene von sexueller und häuslicher Gewalt eingereicht.
Der Regierungsrat wird eingeladen, zu prüfen, wie Betroffene von sexueller und häuslicher Gewalt rasch, vertraulich und niederschwellig medizinische und psychosoziale Versorgung, Beratung und gerichtstaugliche Beweissicherung erhalten können, ohne sich sofort für oder gegen eine Strafanzeige entscheiden zu müssen.
Huber möchte, dass der Regierungsrat dazu insbesondere folgende Punkte darlegt: 1. Wie Betroffene von sexueller oder häuslicher Gewalt vertraulich und rasch Zugang zu spezialisierter Unterstützung, Verletzungsdokumentation und Beweissicherung erhalten können. – 2. Wie sichergestellt werden kann, dass eine gerichtstaugliche Beweissicherung auch dann möglich ist, wenn Betroffene im ersten Moment noch keine Strafanzeige erstatten wollen. – 3. Welches Modell für den Aargau am besten geeignet ist. – 4. Wie bestehende Strukturen und die im Zusammenhang mit einem durch ein anderes Postulat erfolgten Abklärungen und Massnahmen einbezogen und weiterentwickelt werden können. – 5. Wie eine 24/7-Erreichbarkeit oder eine andere bedarfsgerechte Verfügbarkeit ausgestaltet werden könnte, insbesondere mit Blick auf Wochenenden und Nachtzeiten. – 6. Welche Anforderungen an Ausbildung, Qualitätssicherung, ärztliche Supervision, Aufbewahrung der Beweismittel, Datenschutz und gerichtliche Verwertbarkeit zu stellen wären. – 7. Welche Kosten für Aufbau und Betrieb zu erwarten wären und welche Finanzierungsmodelle infrage kommen. – 8. Wie die Bevölkerung und Fachpersonen über ein solches Angebot informiert werden müssten.
Lukas Huber begründete diese Fragen damit, dass sexuelle und häusliche Gewalt Betroffene oft vor eine doppelte Belastung stellen: Sie brauchen rasch medizinische Hilfe, Schutz und Beratung – und gleichzeitig stellt sich die schwierige Frage, ob sie sofort Strafanzeige erstatten wollen. Gerade in der akuten Situation sei diese Entscheidung für viele Betroffene nicht möglich. Trotzdem seien Spuren zeitkritisch. Würden sie nicht fachgerecht gesichert, könnten sie für ein späteres Verfahren verloren gehen oder seien nicht mehr in der für eine Strafverfolgung nötigen Qualität vorhanden.
Der Regierungsrat solle deshalb prüfen, wie Betroffene sexueller und häuslicher Gewalt rasch, vertraulich und ohne unnötige Hürden Zugang zu professioneller forensischer Versorgung erhalten können. Damit soll eine offene Versorgungslücke an der Schnittstelle von Gesundheitswesen, Opferhilfe und Strafverfolgung geschlossen werden. Lukas Huber ist überzeugt: «Wer Gewalt erlebt hat, soll nicht zuerst das System verstehen müssen.» Das System muss so organisiert sein, dass Hilfe, Schutz und Beweissicherung rechtzeitig dort ankämen, wo sie gebraucht würden.
--red
