Punktlandung beim Steuerabschluss 2023
26.01.2024 Eggenwil, Region BremgartenGemeinde budgetierte sehr genau
Mit 3,087 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2023 bei einem Steuerfuss von 106 Prozent um 28 870 Franken oder 0,9 Prozent über dem Budget. Gegenüber der Vorjahresrechnung 2022 muss ein geringes Minus von 23 320 Franken ...
Gemeinde budgetierte sehr genau
Mit 3,087 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2023 bei einem Steuerfuss von 106 Prozent um 28 870 Franken oder 0,9 Prozent über dem Budget. Gegenüber der Vorjahresrechnung 2022 muss ein geringes Minus von 23 320 Franken oder 0,7 Prozent verzeichnet werden.
Bei den Sondersteuern, bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Hundesteuern, resultierte ein Ertrag von 143 200 Franken gegenüber dem Budgetwert von 114 400 Franken. Im Vorjahr 2022 wurden 103 080 Franken vereinnahmt. Der Hauptanteil der Sondersteuern 2023 entfällt erneut auf Grundstückgewinnsteuern in Höhe von 134 190 Franken (Vorjahr: 87 000 Franken).
Steuerkraft steigt leicht
Die Steuerkraft pro Einwohner (auf 100 Prozent umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) steigt von 2828 Franken im Jahr 2022 auf 2831 Franken im Jahr 2023. Damit ist die aktuelle Steuerkraft so hoch wie letztmals im Vorjahr und im Jahr 2009. Der im Aargau seit 2017 zur Anwendung gelangende Normsteuerertrag pro Einwohner wird durch den Kanton berechnet und auf der Gemeindehomepage www.eggenwil.ch unter der Rubrik «Zahlen und Fakten» publiziert, sobald dieser bekannt ist.
Der Nettoausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) betrug per Jahresende 208 252 Franken oder 6,4 Prozent (Vorjahr: 6,2 Prozent). Der Bruttoausstandswert (Netto-Ausstand zuzüglich Habensaldo) verglichen mit dem Sollbetrag des Rechnungsjahres 2023 belief sich auf 338 238 Franken oder 11,2 Prozent (11,7 Prozent), wovon 42,3 Prozent (36 Prozent) nicht in Verzug waren.
Der Forderungsverlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag 2023 belief sich in Eggenwil auf 0,1 Prozent (–0,09 Prozent). Im Rechnungsjahr 2023 hat der Gemeinderat als Bezugsbehörde in einem besonderen Ausnahmefall einen Steuererlass bewilligt. Hingegen wurden keine Rückkäufe von Verlustscheinen unter ihrem Wert genehmigt.
Die Benchmark-Kennzahlen (Ausstand und Verlust im Vergleich zum Bezirk und zum Kanton) aus dem Steuerabschluss 2023 des Kantonalen Steueramts liegen noch nicht vor und werden auf der Gemeindehomepage nachgetragen.
Für verspätete Steuerzahlungen (Gemeinde- und Sondersteuern) wurden 8980 Franken (8000 Franken) Verzugszinsen erhoben. Zudem wurden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen in Höhe von 5850 Franken (5610 Franken) eingenommen. Auf der anderen Seite entrichtete die Gemeinde Vergütungszinsen im Betrag von 2770 Franken (1220 Franken).
Steuerbussen höher als 2022
Laut Steuergesetzgebung fällt die Hälfte der vom Kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung den Gemeinden zu. Aus dem Rechnungsjahr 2023 ergibt sich für Eggenwil ein Gemeindeanteil von 8619 Franken (7201 Franken). --gk