Gemeinderat beantragt Erhöhung der Wasserbenutzungsgebühren und der Verbrauchsgebühr
Die Wasserversorgung von Eggenwil hat ein Problem: Deren Jahresrechnung schloss mit einem Aufwandüberschuss von rund 41 000 Franken ab. Auch 2025 ist ein Defizit ...
Gemeinderat beantragt Erhöhung der Wasserbenutzungsgebühren und der Verbrauchsgebühr
Die Wasserversorgung von Eggenwil hat ein Problem: Deren Jahresrechnung schloss mit einem Aufwandüberschuss von rund 41 000 Franken ab. Auch 2025 ist ein Defizit budgetiert. Deshalb möchte der Gemeinderat sowohl die Wasserzinsen wie auch die Benutzungsgebühren um 40 Prozent steigern. Abgestimmt wird darüber an der «Gmeind» am 13. Juni.
Roger Wetli
1.82 Franken statt 1.30 Franken pro Kubikmeter Wasser und eine jährliche Grundgebühr zwischen 155 und 930 statt 110 bis 662 Franken zahlt die Eggenwiler Bevölkerung rückwirkend ab 1. Januar 2025, wenn sie dem entsprechenden Traktandum zustimmt. Die Gemeindeversammlung findet am Freitag, 13. Juni, ab 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle statt.
Höhere Ausgaben als Einnahmen
Gemeindeschreiber Walter Bürgi weiss, wieso diese Gebührenerhöhung um 40 Prozent nötig ist: «Teilweise führen Neubauten direkt oder indirekt zu notwendigen Erschliessungsinvestitionen. Wie sowohl im Budget 2025 als auch in der Finanzplanung ersichtlich, können aber auch die betrieblichen Aufwände der Wasserversorgung mit dem bisherigen Gebührenertrag nicht gedeckt werden.» Einerseits seien aufgrund der Aufhebung des Quellwasserpumpwerks Erlismatt die Kosten für den Wasserankauf stark angestiegen. Andererseits würden sich die Abschreibungen aufgrund der getätigten Investitionen in den vergangenen Jahren bemerkbar machen.
Bürgi weist dabei insbesondere auf den Anschluss der Trinkwasserversorgung Eggenwil an den Regionalen Wasserverband Mutschellen (RWVM) in Widen und die Sanierungen der K 271 innerorts und von zahlreichen Gemeindestrassen hin. «Einfluss auf die Gebühren haben aber auch die zukünftigen Aufwendungen wie zum Beispiel die Sanierungen von weiteren Gemeindestrassen samt der darin liegenden Werkleitungen, die Sanierung des Quellwasserpumpwerks und Reservoirs Bürgisserberg und der Ersatz der Wasserzähler durch fernablesbare Zähler», so der Gemeindeschreiber. «All diese finanziellen Aufwendungen würden ohne Erhöhung der Benützungsgebühren dazu führen, dass die bereits per Ende 2024 bestehende Nettoschuld von 537 000 Franken weiter bis auf 2,5 Millionen Franken anwachsen würde.»
Die Verzinsung dieser Schuld gegenüber der Einwohnergemeinde liesse den Finanzaufwand in den kommenden Jahren in hohem Masse ansteigen.
Nicht der Preisüberwacher trägt die Verantwortung
Der Gemeinderat rechnet mit 50 000 Franken Mehreinnahmen, die er durch die 40-prozentige Erhöhung der jährlichen Grundgebühren und der konsumabhängigen Verbrauchsgebühr generieren kann. Der Preisüberwacher empfiehlt eine Gebührenerhöhung von 30 Prozent. Diesem Ansinnen folgt der Gemeinderat aber nicht. «Dies, weil die empfohlenen 30 Prozent nicht ausreichen würden, um die Finanzen der Wasserversorgung ins Lot zu bringen», so Walter Bürgi. «Letztlich trägt nicht der Preisüberwacher in Bern die Verantwortung für die langfristigen Auswirkungen einer Gebührenerhöhung, sondern die Gemeindebehörde vor Ort.»
Bereits auf 1. Januar 2022 erfolgte eine Gebührenerhöhung. Diese reichte aber nicht aus, um die Kosten zu decken. Das sei auch nicht neu, betont Walter Bürgi. «Das hat der Gemeinderat bereits im Rahmen der Beschlussfassung über die letzte Gebührenerhöhung und danach auch an den folgenden Gemeindeversammlungen öffentlich dargelegt.»
Die Traktanden
Die Traktanden der Sommer-Gemeindeversammlung vom Freitag, 13. Juni, 19.30 Uhr, sind: 1. Protokoll vom 22. November 2024. – 2. Rechenschaftsbericht 2024. – 3. und 4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an fünf Personen. 5. Genehmigung der teilrevidierten Gebührenordnung zum Wasserreglement der Gemeinde Eggenwil vom 30. November 1991, Stand 1. Januar 2022, mit rückwirkender Inkraftsetzung per 1. Januar 2025. – 6. Festlegung der Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderats für die kommende Amtsperiode 2026/2029 per 1. Januar 2026. – 7. Jahresrechnung 2024. – 8. Verschiedenes und Umfrage.