Parkierungsregeln auf Quartierstrassen
02.04.2026 MutschellenAktuelles aus Berikon
Die Gemeinde macht auf die geltenden Parkierungsregeln in den Quartierstrassen aufmerksam. Das Parkieren in den Quartierstrassen ist nur dort erlaubt, wo es die örtlichen Gegebenheiten gemäss Strassengesetz zulassen. Die gebührenfreie maximale ...
Aktuelles aus Berikon
Die Gemeinde macht auf die geltenden Parkierungsregeln in den Quartierstrassen aufmerksam. Das Parkieren in den Quartierstrassen ist nur dort erlaubt, wo es die örtlichen Gegebenheiten gemäss Strassengesetz zulassen. Die gebührenfreie maximale Parkdauer von 6 Stunden ist einzuhalten und dabei die Parkscheibe im Fahrzeug zu hinterlegen. In den jeweiligen Quartierstrassen darf nur im Zusammenhang mit einer Tätigkeit parkiert werden (Zubringerdienst). Parkierte Fahrzeuge dürfen den Verkehr nicht behindern oder gefährden. Das Parkieren auf Trottoirs, in engen Kurven oder an unübersichtlichen Stellen ist untersagt. Beim Parkieren ist stets darauf zu achten, dass genügend Strassenbreite für den Gegenverkehr und für grössere Fahrzeuge erhalten bleibt. Besonders wichtig sind das Freihalten von Sichtzonen bei Einmündungen und Fussgängerstreifen, kein Parkieren in Engstellen, damit Fahrzeuge sicher kreuzen können, sowie ausreichender Abstand zu Hydranten, Einfahrten und Kreuzungen.
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Durchfahrtsbreite von 3,5 Metern für Blaulichtfahrzeuge (Feuerwehr, Sanität und Polizei), welche jederzeit ungehindert durch die Quartierstrassen fahren können müssen. Bereits wenige falsch parkierte Fahrzeuge können im Ernstfall wertvolle Minuten kosten. Deshalb muss besonders darauf geachtet werden, dass die Durchfahrtsbreite von 3,5 Metern jederzeit gewährleistet ist, keine Engpässe durch beidseitiges Parkieren entstehen und Kurvenbereiche und Strassenverengungen konsequent freigehalten werden.
Die Regionalpolizei ist vom Gemeinderat Berikon angehalten, vermehrt Strassenkontrollen durchzuführen.
Gemeindeverwaltung während der Ostertage geschlossen
Über die Ostertage von heute Donnerstag, 2. April, ab 11.30 Uhr, bis und mit Montag, 6. April, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 7. April, stehen die Abteilungen der Gemeindeverwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist per Telefon 079 957 68 02 erreichbar.
Hundekontrolle
Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Den Haltern wird im Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2026/2027 zugestellt. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April den Einwohnerdiensten, Telefon 056 649 39 30 oder einwohner@ berikon.ch, zu melden. Die Verwaltung kann so die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötigen Rechnungen.
Swiss E-Car wird eingestellt
Gemäss Swiss E-Car AG konnte das geplante Wachstum auf dem Carsharing-Markt nicht wie gewünscht realisiert werden. Die Nachfrage im Carsharing-Markt hat sich insgesamt reduziert und die Marktdurchdringung der Elektromobilität verläuft langsamer als erwartet. Besonders herausfordernd war für die Swiss E-Car AG die Akquisition geeigneter öffentlicher Park- und Stellplätze für die Elektrofahrzeuge. Es konnte deshalb nicht die erforderliche Skalierung für einen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb erreicht werden.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Faktoren hat sich die AEW Energie AG deshalb entschieden, den Betrieb von Swiss E-Car per 31. Oktober einzustellen. Das von den Gemeinden Berikon und Widen finanzierte E-Car-Sharing-Angebot wird per Ende Juni eingestellt. --gk
