Der Kantonale Sozialdienst Aargau wird ab Januar 2026 die geschützte Sanitätsstelle (GSS) beim Alterszentrum Bärenmatt in Betrieb nehmen. Diese diente bereits dem Bund in der Zeit von September 2024 bis Januar 2025 als temporäre Asylunterkunft.
Abhängig von den ...
Der Kantonale Sozialdienst Aargau wird ab Januar 2026 die geschützte Sanitätsstelle (GSS) beim Alterszentrum Bärenmatt in Betrieb nehmen. Diese diente bereits dem Bund in der Zeit von September 2024 bis Januar 2025 als temporäre Asylunterkunft.
Abhängig von den Zuweisungen des Bundes geht der Kantonale Sozialdienst davon aus, dass die ersten Bewohnerinnen und Bewohner ab 19. Januar eintreffen werden. In der Notunterkunft werden Familien und allein reisende Frauen untergebracht. Die Betreuung wird durch eine private Firma erfolgen und ist rund um die Uhr gewährleistet.
Die Notunterkunft hat folgende Hotline-Nummer: 061 512 98 49 und diese E-Mail-Adresse: kubremgarten@convalere.ch.