«Nichts ist spruchreif»
03.07.2026 Gericht, MutschellenGericht verlangt weitere Abklärungen zu Preisen und Arbeitsbewilligungen
Ein Unternehmer aus Frankreich musste sich vor dem Bezirksgericht Bremgarten wegen des Verdachts auf Wucher und Verstössen gegen Meldevorschriften verantworten. Der Fall ereignete sich in ...
Gericht verlangt weitere Abklärungen zu Preisen und Arbeitsbewilligungen
Ein Unternehmer aus Frankreich musste sich vor dem Bezirksgericht Bremgarten wegen des Verdachts auf Wucher und Verstössen gegen Meldevorschriften verantworten. Der Fall ereignete sich in Oberwil-Lieli. Doch statt eines Urteils setzte das Gericht das Verfahren wegen zahlreicher offener Fragen aus.
Sabrina Salm
«Ich habe selten einen solchen Fall erlebt», begründete der Gerichtspräsident Raimond Corboz den vorläufigen Stopp des Verfahrens. Die Ermittlungen seien lückenhaft und zu viele Fragen offen. Doch von Anfang an: Gemäss Anklage führte der Inhaber eines Unternehmens für Renovationen, Malerarbeiten und Gebäudereinigung im Mai 2025 zusammen mit seinen beiden Söhnen Arbeiten an einem Einfamilienhaus in Oberwil-Lieli aus. Für die Fassadenreinigung und -reparatur verlangte er 11 500 Franken, für Arbeiten am Vorplatz 3000 Franken und für die Dachreinigung 12 900 Franken. Insgesamt stellte er rund 27 400 Franken in Rechnung. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nutzte der Unternehmer dabei die Unerfahrenheit der Hauseigentümerin aus.
Der geforderte Preis stehe in einem wirtschaftlich erheblichen Missverhältnis zur erbrachten Leistung (Wucher). Zudem wirft die Anklage dem Beschuldigten vor, seine Söhne ohne die vorgeschriebene Meldung beim Amt für Migration und Integration beschäftigt zu haben.
Beschuldigter wies alle Vorwürfe zurück
Der Unternehmer verteidigte sich vor Gericht selbst, da weder sein Anwalt noch der Staatsanwalt oder die Privatklägerin erschienen waren. Den Wuchervorwurf wies er zurück: Die Offerte habe er gemeinsam mit der Kundin anhand der Quadratmeter erstellt. Weshalb diese Angaben in der Offerte fehlen, konnte er nicht erklären. Eine genaue Dokumentation führte er nicht, notierte sich aber rund 240 Stunden Arbeitszeit. Der verlangte Preis sei fair. Vom Rechnungsbetrag habe er lediglich 17 500 Franken erhalten, da der Sohn der Auftraggeberin die Arbeiten schriftlich für noch nicht abgeschlossen erklärte und weitere Zahlungen ausblieben. Trotzdem habe er einen finanziellen Verlust erlitten.
Auch den Vorwurf «Widerhandlung des Personenverkehrs» gemäss Anklage wies der Beschuldigte von sich. Der Handwerker, der in Frankreich wohnt und sein Unternehmen in der Schweiz registriert hat, habe sich ordnungsgemäss angemeldet. Für den ersten Sohn beauftragte er aufgrund des komplizierten Verfahrens einen Dritten mit der Anmeldung. Für den zweiten Sohn, der damals 13 Jahre alt war, habe ihm eine zuständige Stelle erklärt, eine Anmeldung sei nicht erforderlich. Eine entsprechende Bestätigung habe er erhalten und der Polizei übergeben.
Scharfe Kritik des Gerichts
Bei der Urteilseröffnung sparte der Gerichtspräsident nicht mit Kritik an den bisherigen Ermittlungen. «Nichts ist spruchreif», sagte er. Für die Beurteilung des Wuchervorwurfs fehle eine entscheidende Grundlage: Es wäre Sache der Staatsanwaltschaft gewesen, abzuklären, wie viele Quadratmeter tatsächlich bearbeitet wurden. Ohne diese Angaben lasse sich das Verhältnis zwischen Preis und Leistung kaum beurteilen. Auch beim Vorwurf der fehlenden Anmeldung bestehe Klärungsbedarf.
Das Amt für Migration und Integration bestätigte inzwischen den Eingang einer Meldung. Nun muss geprüft werden, wann diese erfolgte, wann darüber entschieden wurde und ob sie rückwirkend gilt. Auch ob es für den einen Sohn wirklich keine Anmeldung benötigte. Erst danach lässt sich ein strafbares Verhalten beurteilen. Unverständlich sei zudem, weshalb die Bestätigung der Anmeldung, die offenbar bereits im Mai des vergangenen Jahres vorlag, nie an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.
Die Akten enthielten insgesamt zu wenige Informationen für ein Urteil. Das Verfahren wird ausgesetzt. «Wir werden uns wiedersehen, wenn wir die nötigen Unterlagen haben», schloss Corboz.

