Aktuelles aus Islisberg
An der letzten «Gmeind» wurde die Markierung von Fussgängerlängsstreifen auf der Dorf- und der Hausmattstrasse bewilligt. Diese Markierungen wurden nun gekennzeichnet. Fussgängerlängsstreifen dienen als gute Lösung, wo ...
Aktuelles aus Islisberg
An der letzten «Gmeind» wurde die Markierung von Fussgängerlängsstreifen auf der Dorf- und der Hausmattstrasse bewilligt. Diese Markierungen wurden nun gekennzeichnet. Fussgängerlängsstreifen dienen als gute Lösung, wo eine bauliche Trennung der Fussgängerbereiche von der Fahrbahn nicht möglich ist. Die Längsstreifen für Fussgänger sind für den Fussverkehr bestimmt und müssen somit dem Trottoir entsprechend benützt werden. Die Längsstreifen dürfen von den Fahrzeugen befahren werden, wenn der Fussgängerverkehr dabei nicht behindert wird. Wenn der Fussgängerverkehr durch Fahrzeuge auf dem Streifen behindert wird, muss mit Bussen gerechnet werden. --gk