Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbst bewohntem Eigentum ab. Aus steuersystematischer Sicht macht diese einkommenstechnische Aufrechnung als fiktives Einkommen grundsätzlich Sinn, da man auf der anderen Seite die Unterhaltskosten und ...
Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbst bewohntem Eigentum ab. Aus steuersystematischer Sicht macht diese einkommenstechnische Aufrechnung als fiktives Einkommen grundsätzlich Sinn, da man auf der anderen Seite die Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehen kann. Vor Jahrzehnten, als der Hypozins einiges höher war und die Eigenmietwerte noch moderat waren, hat man als Wohneigentümer profitiert, da die Abzüge den Eigenmietwert ausglichen oder sogar überstiegen. Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet, tiefe Zinsen und maximal hochgeschraubte Eigenmietwerte. Die hohen Eigenmietwerte führen nun dazu, dass dieser mit einem unsäglichen Flickwerk abgeschafft werden soll. Im Gegenzug wer- den mit diversen komplizierten Mechanismen sowie zusätzlichen Steuern neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Zum Beispiel bei vermieteten Eigentumswohnungen, welche mit Hypotheken belastet sind. Die Mieteinnahmen müssen voll versteuert werden. Die Hypothekarzinsen wie auch die Unterhalts- und Verwaltungskosten sind sogenannte Gestehungskosten. Die Unterhalts- und Verwaltungskosten sind weiterhin abzugsfähig, hingegen können die Hypozinsen auf den vermieteten Wohnungen nicht mehr vollständig abgezogen werden, was zur Versteuerung von Einkommen führt, das nicht erzielt wurde. Zurzeit würden vor allem gut situierte Wohneigentümer durch die Abschaffung des Eigenmietwerts profitieren. Was geschieht, wenn plötzlich die Hypo- zinsen steigen? Auch wenn das zurzeit überhaupt nicht danach aussieht, argumentieren einige bürgerliche Politiker, dass bei einem Anstieg auf 3% die voraussichtlichen Steuerausfälle von zirka 1,8 Milliarden wettgemacht seien. Was, wenn die Zinsen noch höher steigen, dann schreien vermutlich wieder alle Wohneigentümer nach der Einführung des Eigenmietwerts mit vollen Abzugsmöglichkeiten der Zinsen und Kosten. Mich verwundert es, dass nach 7 Jahren Diskussion im Parlament ein derartiges Durcheinander entstanden ist. Obwohl wir kurzfristig etwas profitieren würden, sage ich auf jeden Fall überzeugt Nein zu diesem unausgegorenen Pfusch.
Josef Reichmuth, Zufikon