Auf Seite 8 des Abstimmungsbüchleins liest man zur Revision des Steuergesetzes: «Die Steuergesetzrevision 2025 entlastet Familien finanziell und senkt die Vermögensteuern.» Auf Seite 9 wird erklärt, das neue Schätzungswesen für Liegenschaften werde dem ...
Auf Seite 8 des Abstimmungsbüchleins liest man zur Revision des Steuergesetzes: «Die Steuergesetzrevision 2025 entlastet Familien finanziell und senkt die Vermögensteuern.» Auf Seite 9 wird erklärt, das neue Schätzungswesen für Liegenschaften werde dem Kanton und den Gemeinden wegen der Erhöhung der Liegenschaftenwerte und der daraus folgenden Erhöhung der Eigenmietwerte 190 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen. Davon sollen mit der Gesetzesrevision rund 150 Millionen an die Steuerzahlenden zurückfliessen. Auf Seite 10 schliesslich liest man, welche Massnahmen welche Auswirkungen haben werden. Demnach sollen 116 Millionen bei den Vermögenssteuern entlastet werden. 27,5 Millionen verbleiben dem- nach für die Erhöhung der Kinderabzüge und noch ein paar wenige Franken für Weiteres. Das ist der Speck in der Vorlage.
Als Hauseigentümer fragt man sich zunächst, wie man sich ein Bild der Auswirkungen auf die eigenen Finanzen machen soll, wenn man noch gar nicht weiss, wie die neue Hausschätzung und der neue Eigenmietwert aussehen. Sicher ist: Wer, wie die Allermeisten, kein oder ein geringes steuerbares Vermögen und keine Kinder hat, hat auch von der Revision nichts. Wer ein geringes steuerbares Vermögen, ein Eigenheim und keine Kinder hat, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit draufzahlen. Denn die Erhöhung des steuerbaren Einkommens durch den Eigenmietwert wird durch die Senkung der Steuern auf geringen Vermögen nicht aufgewogen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die 116 Millionen weniger Vermögenssteuern zum grössten Teil bei relativ wenigen Steuerzahlenden mit grossen steuerbaren Vermögen bleiben werden. In der Grafik auf Seite 12 des Abstimmungsbüchleins wird das eindrücklich dargestellt. Das kann man so wollen. Nur sollte man es dann auch offen sagen. Das macht man aber nicht. Gemäss Propaganda der Befürworter soll insbesondere der Mittelstand entlastet werden. Offenbar fängt der Mittelstand hier bei einem steuerbaren Vermögen von drei Millionen an. Ich habe hier eine andere Wahrnehmung und stimme daher Nein.
Robert Frauchiger, Hägglingen