Mit Angaben gute Basis schaffen
07.02.2023 Finanzen, WohlenThomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zur aktuellen Steuererklärung
Die Steuererklärungen 2022 sind in den Haushaltungen eingetroffen und alle Steuerpflichtigen sind gehalten, ihre vom Gesetz auferlegten Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Die ...
Thomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zur aktuellen Steuererklärung
Die Steuererklärungen 2022 sind in den Haushaltungen eingetroffen und alle Steuerpflichtigen sind gehalten, ihre vom Gesetz auferlegten Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Die Steuererklärungsformulare müssen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt, unterschrieben und mit den notwendigen Belegen versehen eingereicht werden.
Die Steuergesetze von Bund und Kantonen sind so aufgebaut, dass die Steuerpflichtigen im Verfahrensablauf persönlich involviert sind. Mit der Abgabe der Steuererklärung (Selbstdeklaration) wird eine Basis geschaffen, die der Steuerbehörde eine Beurteilung erlaubt, ob diese Angaben den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung entsprechen oder eben nicht. Wenn nicht, müssen Korrekturen vorgenommen werden. Den Steuerpflichtigen werden diese Korrekturen im Rahmen der Steuerveranlagung zur Kenntnis gebracht. Sofern diese nicht akzeptiert werden können, stehen den Steuerpflichtigen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zu. Dieses Verfahren hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es respektiert die Mündigkeit und Eigenverantwortung der steuerpflichtigen Personen.
Für das Ausfüllen der Steuererklärung bietet die Steuerbehörde die seit Jahren bewährte Gratissoftware «EasyTax» als Unterstützung im Deklarationsverfahren an. Der Download von EasyTax steht auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes bereits zur Verfügung. EasyTax 2022 wurde wiederum in diversen Punkten den rechtlichen Veränderungen angepasst und erneuert.
Unterschriften auf der Steuererklärung 2022
Bei den EasyTax-Steuererklärungen, die elektronisch übermittelt werden, müssen keine eigenhändigen Unterschriften mehr gemacht werden, d. h. das bis anhin notwendige Quittungsblatt mit der Unterschrift entfällt. Steuererklärungen, die in Papierform eingereicht werden, benötigen weiterhin die eigenhändigen Unterschriften.
Neue Pauschalabzüge tragen bei zur steuerlichen Entlastung
An der kantonalen Volksabstimmung im letzten Frühjahr wurde der Erhöhung der Abzüge für Versicherungsbeiträge und Sparkapitalzinsen deutlich zugestimmt. Seit 2001 waren diese Abzüge auf 4000 Franken für Verheiratete und auf 2000 Franken für Alleinstehende festgesetzt. Ab der Steuerperiode 2022 betragen diese neu 6000 Franken für Verheiratete und 3000 Franken für Alleinstehende und tragen zu einer steuerlichen Entlastung der Bevölkerung bei.
Infolge einer Panne beim Druck wurden im Steuererklärungsformular 2022 die alten, nicht mehr gültigen, Pauschalabzüge aufgedruckt. Die örtlich zuständigen Gemeindesteuerämter werden jedoch die neuen Ansätze verwenden und diese in den Steuerveranlagungen 2022 von Amtes wegen berücksichtigen. Die Steuerverwaltungen bedauern dieses Missgeschick sehr, garantieren jedoch in jedem Fall die Anwendung der neuen Ansätze. Bei Verwendung der Software EasyTax werden die korrekten Abzüge berücksichtigt.
Liegenschaftsunterhaltskosten
Nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung sind die Steuerpflichtigen für alle steuermindernden Tatsachen (Abzüge) beweispflichtig. Insbesondere bei den Liegenschaftsunterhaltskosten ist es in vielen Fällen schwierig, allein aufgrund der Unternehmerrechnung nachzuweisen, dass es sich bei den ausgeführten Arbeiten vollständig um abziehbare Unterhaltskosten handelt und nicht um wertvermehrende Anlagekosten. Darum empfehlen wir bei umfangreichen Projekten in jedem Fall eine Fotodokumentation der Räume oder der Liegenschaft vor den Renovationsarbeiten und eine nach den Renovationsarbeiten zu erstellen und diese mit den Rechnungsbelegen einzureichen. Dies erleichtert der Steuerbehörde eine sachgerechte Beurteilung und spart unangenehme Rückfragen.
Kantonssteuerfuss 2023
Der Grosse Rat hat die ordentliche Kantonssteuer bei den natürlichen Personen für das Jahr 2023 auf 107 Prozent festgesetzt (inklusive des ehemaligen Spitalsteuerzuschlags von 15 Prozent). Dazu kommen noch der Kantonssteuerzuschlag 3 Prozent und der Finanzausgleich von 2 Prozent, was einen Kantonssteuerfuss von total 112 Prozent ausmacht.
Provisorische Rechnung 2023 Kantons- und Gemeindesteuern
In aller Regel wird die provisorische Rechnung 2023 aufgrund der letzten definitiven oder provisorischen Rechnung erstellt und im Februar des laufenden Jahres verschickt. Nun kann es aber im Verlauf des Jahres 2023 wesentliche Gründe geben, die eine Anpassung der provisorischen Rechnung notwendig machen.
Für eine allenfalls mögliche Reduktion der provisorischen Rechnung sind beispielsweise folgende Ereignisse erwähnenswert:
Reduziertes Einkommen (Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Pensionierung). – Sehr grosser Liegenschaftsunterhalt. – Hoher Einkauf in die Pensionskasse. – Erwerbsaufgabe eines Ehegatten (ohne Ersatzeinkünfte). – Ende Unterhaltszahlungen. – Eintritt in ein Pflegeheim.
Gründe, die für eine Erhöhung der provisorischen Rechnung 2023 sprechen: Beförderungen mit Lohnverbesserung. – Erwerbsaufnahme nach Lehre/Ausbildung/Studium. – Erwerbsaufnahme Ehegatte. – Beginn Unterhaltszahlungen.
Meldungen über Reduktionen der provisorischen Rechnungen sind zahlreich. Aber auch die sachgerechte Erhöhung einer provisorischen Rechnung ist sehr wichtig und sinnvoll, weil man damit im Folgejahr unangenehme Steuernachforderungen vermeiden kann. Darum zögern Sie nicht, auch eine Erhöhung der Steuerrechnung zu beantragen!
Verantwortlich für die Korrektur der provisorischen Rechnung ist immer das zuständige Gemeindesteueramt und nicht die Abteilung Finanzen. Es ist ratsam, Steuerrechnungen pünktlich zu begleichen. Entsprechend der Zinssituation auf dem Markt beträgt der Vergütungszins 2023 0,3 Prozent und der Verzugszins 5,0 Prozent für Forderungen, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Die ordentlichen Kantonsund Gemeindesteuern 2023 werden am 31. Oktober 2023 zur Zahlung fällig.
Zur Person: Thomas Laube ist langjähriger Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen. Mit über 10 000 Steuerpflichtigen führt er eine der grössten Steuerverwaltungen (inklusive Inventuramt) im Kanton Aargau mit einem Stellenplafond von 9,1 Pensen, welche sich auf elf Mitarbeitende verteilen. Als Mitglied der Steuerkommission Wohlen hat er zusammen mit dem kantonalen Steuerkommissär die Kompetenz, rechtsgültige Steuerveranlagungen zu erlassen.