Kein «Integrationsrabatt»
01.05.2026 Grosser Rat, Kelleramt, KolumneAUS DEM GROSSEN RAT
Stefanie Köpfli, SVP, Arni.
Im Kantonsparlament wurde hitzig über den Wert der Staatsbürgerschaft diskutiert. Die Detailberatung vom Dienstag dieser Woche zum Kantons- und ...
AUS DEM GROSSEN RAT
Stefanie Köpfli, SVP, Arni.
Im Kantonsparlament wurde hitzig über den Wert der Staatsbürgerschaft diskutiert. Die Detailberatung vom Dienstag dieser Woche zum Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) hat eines klar gezeigt: Für die SVP ist die Ausgangslage eindeutig. Beim Schweizer Pass darf es keinen Integrationsrabatt geben. Er muss den Abschluss einer gelungenen Integration darstellen.
In der langen Debatte prallten zwei unterschiedliche Vorstellungen aufeinander. Während die ideelle linke Seite Einbürgerungen vermehrt als Instrument zur Integration versteht, setzt sich die bürgerliche Mehrheit dafür ein, dass klare und strenge Anforderungen gelten. Wer Schweizer werden will, muss unsere Werte und Traditionen kennen, respektieren und sich mit ihnen identifizieren, und zwar nicht nur auf dem Papier!
Bei den Anforderungen an die Bewerber wurde deutlich, dass es um mehr geht als formale Kriterien. Integration braucht Zeit, Eigenverantwortung und echte Verwurzelung. Entsprechend wurden verschiedene Verschärfungen diskutiert und dem Regierungsrat mehrere Prüfaufträge überwiesen. Klar ist: Die Anforderungen dürfen nicht aufgeweicht werden. Für das Privileg eines Schweizer Passes dürfen wir auch etwas verlangen.
Die Diskussion hat zudem gezeigt, dass Integration nicht an der Oberfläche stehen bleiben darf. Es reicht nicht, Standardtests auswendig zu lernen oder Mindestanforderungen bei den Sprachkenntnissen knapp zu erfüllen. Wer Teil unserer Gemeinschaft werden will, muss sich sprachlich und kulturell gut zurechtfinden. Genau deshalb wurden laufend weitere Prüfaufträge eingebracht, um bestehende Verfahren kritisch zu hinterfragen und zu verbessern, so etwa die Prüfung öffentlich zugänglicher Social-Media-Aktivitäten von Bewerbern.
Ebenso ist für uns klar: Wer während eines laufenden Einbürgerungsverfahrens straffällig wird oder bereits durch wiederholte Delikte aufgefallen ist, kommt für eine Einbürgerung nicht infrage.
Der Kanton Aargau verfügt bereits heute über strenge Regeln im Einbürgerungsbereich. Die SVP begrüsst diese klare Linie. Denn die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig vergeben werden darf.
Treffend wurde in der Debatte festgehalten: Wer nicht Schweizer ist, hat in unserem Land keinen Nachteil. Man kann auch ohne Schweizer Pass ein gutes Leben führen. Wer sich jedoch einbürgern lassen will, soll zeigen, dass er bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und sich zu integrieren.
Die Beratung hat deutlich gemacht, dass der politische Wille vorhanden ist, den Wert der Staatsbürgerschaft zu stärken. Die SVP wird sich auch in den weiteren Beratungen dafür einsetzen, dass klare Regeln gelten und der Schweizer Pass kein Integrationsrabatt wird, sondern Ausdruck von Integration, Leistung und Verbundenheit mit unserem Land bleibt.

