Aktuelles aus Beinwil
In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Katzenstreu in Robidogs, im Grüngut oder sogar in fremdes Landwirtschaftsland entsorgt wurde. Kot und Urin von Katzen – aber auch Materialien, die damit in Kontakt gekommen sind, wie etwa ...
Aktuelles aus Beinwil
In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Katzenstreu in Robidogs, im Grüngut oder sogar in fremdes Landwirtschaftsland entsorgt wurde. Kot und Urin von Katzen – aber auch Materialien, die damit in Kontakt gekommen sind, wie etwa Katzenstreu – können Krankheitserreger und Medikamentenrückstände enthalten.
Ob biologisch abbaubar oder nicht
Es spielt darum auch keine Rolle, ob Katzenstreu biologisch abbaubar ist. Gemäss Bundesamt für Umwelt sollten solche problematische Stoffe nicht in die Umwelt gelangen. Die Entsorgung von Katzenstreu im Grüngut (Kompostierung oder Vergärung) oder Robidogs ist darum ausdrücklich verboten sowie auch die Entsorgung über das Abwasser.
Nur Hauskehricht ist richtig
Die einzig korrekte Entsorgung von Katzenstreu ist über den Hauskehricht. Halterinnen und Halter von Katzen werden darum aufgefordert, die korrekte Entsorgung einzuhalten. Fehlbare werden gebüsst. --gk