Jetzt kann es teuer werden
14.07.2026 Sarmenstorf, Region UnterfreiamtBisher waren es nur Empfehlungen, jetzt spricht der Gemeinderat auch Verbote aus und droht gar mit Bussen.
Aufgrund von anhaltender Trockenheit ist die aktuelle Versorgungslage angespannt. Die vorhandenen Wasserressourcen müssen zwingend geschont und die Wasserbezüge drastisch reduziert werden, damit die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie die Löschwasserreserve weiterhin sichergestellt bleiben.
Deshalb verfügt der Gemeinderat Sarmenstorf folgende Massnahmen: Verbot von Wasserbezug aus dem Versorgungsnetz der Wasserversorgung Sarmenstorf für das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen, Rabatten und ähnlichen Grünflächen sowie von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen. Sämtliche Bewässerungssysteme (inkl. Rasensprenger etc.) müssen abgeschaltet werden. Das Bewässern von Gemüsebeeten zum Eigengebrauch ist sparsam und gezielt mit der Giesskanne (vorzugsweise mit gesammeltem Regenwasser) zulässig. Verboten ist auch das Bewässern aller Kulturen der Landwirtschaft sowie das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools, Teichen und ähnlichen Anlagen. Ausgenommen ist die Zugabe der zur Abwendung von Leiden oder Tod von in Teichen gehaltenen Tieren unbedingt notwendigen Mindestmenge Wasser, sofern keine andere Wasserquelle (z.B. Regenwasser) zur Verfügung steht. Der Wasserbezug ist zu protokollieren und der Gemeinde auf Verlangen nachzuweisen. Ebenfalls untersagt ist das Reinigen von Fahrzeugen (privat und gewerblich), Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Wasser sowie der Betrieb von privaten Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen.
Gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe sowie öffentliche Einrichtungen haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich zwingend notwendige Mass zu beschränken. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation im «Amtsblatt» schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau erhoben werden.
Zuwiderhandlungen können mit Busse bis 2000 Franken geahndet werden. Die Wasserbezüger werden gebeten, zusätzlich zu den verfügten Massnahmen den Wasserverbrauch auf freiwilliger Basis zu senken. Die Verantwortlichen treffen sich regelmässig zur Lagebeurteilung. Anpassungen der Einschränkungen werden auf der Homepage der Gemeinde Sarmenstorf kommuniziert. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei, 056 667 93 93, gemeindekanzlei@sarmenstorf.ch, zur Verfügung.
--red
