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04.02.2025 FinanzenThomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zur aktuellen Steuererklärung
Das neue Jahr startet wie immer. Schon bald muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Thomas Laube erklärt, worauf in diesem Jahr geachtet werden muss.
...Thomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zur aktuellen Steuererklärung
Das neue Jahr startet wie immer. Schon bald muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Thomas Laube erklärt, worauf in diesem Jahr geachtet werden muss.
Die Funktionäre und Funktionärinnen der kommunalen und kantonalen Steuerbehörden – im Volksmund auch oftmals als «Steuervögte» benannt – sind für den rechtsgleichen und verhältnismässigen Vollzug der steuerrechtlichen Bestimmungen zuständig. Das ist wahrlich nicht immer eine ganz einfache Tätigkeit. Aber sie ist hochinteressant und fordert die Bereitschaft, im Rahmen des Rechtsvollzuges immer «up to date» zu sein und sich mit den Steuerpflichtigen mit dem nötigen Respekt und Achtung auseinanderzusetzen.
Seit nunmehr 25 Jahren besteht die jährliche Deklarationspflicht. Das System hat sich bei den Aargauer Steuerpflichtigen gut etabliert. Die neue Steuererklärung 2024 bringt inhaltlich wenig Neues in Form und Inhalten. Das dient der wichtigen Rechtssicherheit im Steuerbereich und ist grundsätzlich zu begrüssen.
Die Steuergesetze für die natürlichen Personen von Bund und Kantonen sind so aufgebaut, dass die Steuerpflichtigen im Verfahrensablauf persönlich involviert sind. Mit der Abgabe der Steuererklärung (Selbstdeklaration) wird eine Basis geschaffen, welche der Steuerbehörde eine Beurteilung erlaubt, ob diese Angaben den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung entsprechen oder eben nicht. Wenn nicht, müssen Korrekturen vorgenommen werden. Den Steuerpflichtigen werden diese Korrekturen im Rahmen der Steuerveranlagung zur Kenntnis gebracht. Sofern diese nicht akzeptiert werden können, stehen den Steuerpflichtigen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zu. Dieses Verfahren respektiert die Eigenverantwortung der steuerpflichtigen Personen. Behördliche Entscheide können richterlich überprüft werden.
EasyTax 2024
Für das Ausfüllen der Steuererklärung bietet die Steuerbehörde seit Jahren die bewährte Gratissoftware «Easy-Tax», als Unterstützung im Deklarationsverfahren, an. Der Download steht auf der Website des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern">www.ag.ch/steuern) bereits zur Verfügung. EasyTax 2024 wurde wiederum angepasst und erneuert. Von den rund 10 000 Steuererklärungen in Wohlen wurden 2023 78 Prozent mit EasyTax erstellt und davon 30 Prozent mit EasyTax-Transfer (online) eingereicht.
Unterschriften auf der Steuererklärung
Bei den EasyTax-Steuererklärungen, welche elektronisch (online) übermittelt werden, müssen keine eigenhändigen Unterschriften mehr gemacht werden. Steuererklärungen, welche in Papierform eingereicht werden, benötigen weiterhin die eigenhändigen Unterschriften.
Fristerstreckungen beantragen
Seit mehreren Jahren sind die Mahnungen der Steuerverwaltung kostenpflichtig. Das kann verhindert werden, indem die Abgabefrist rechtzeitig verlängert wird. Dafür kann man sich auf der Website des Kantonalen Steueramtes oder der Gemeinde einloggen (www.ag.ch/efristerstreckung), dann muss die 10-stellige Adressnummer eingegeben werden. Danach soll entweder das Geburtsdatum oder der persönliche Code (befindet sich links auf der Steuererklärung, unterhalb der Postanschrift) erfasst werden und schon wird das Gesuch um Fristerstreckung an das zuständige Gemeindesteueramt weitergeleitet.
Wiederum neue Pauschalabzüge
Infolge des im Kanton Aargau rechtlich vorgesehenen Ausgleiches der kalten Progression (trotz Lohnerhöhung geringere Kaufkraft) mussten verschiedene Abzüge erhöht werden. Beispielsweise beträgt der Abzug für die Versicherungspauschale ab 2024 neu 6800 Franken für Verheiratete und 3400 für ledige Steuerpflichtige. Ebenfalls erhöht wurden die Kinderabzüge und eine Anpassung erfolgte bei den Steuertarifen 2024.
Beweislast bei den Liegenschafts unterhaltskosten
Nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung sind die Steuerpflichtigen für alle steuermindernden Tatsachen (Abzüge) beweispflichtig. Insbesondere bei den Liegenschaftsunterhaltskosten ist es in vielen Fällen schwierig, allein aufgrund der Unternehmerrechnung nachzuweisen, dass es sich bei den ausgeführten Arbeiten vollständig um abziehbare Unterhaltskosten handelt und nicht um wertvermehrende Anlagekosten. Darum empfehlen wir bei umfangreichen Projekten in jedem Fall eine Foto-Dokumentation der Räume oder Liegenschaft vor den Renovationsarbeiten und eine nach den Renovationsarbeiten zu erstellen und diese mit den Rechnungsbelegen einzureichen. Dies erleichtert der Steuerbehörde eine sachgerechte Beurteilung und spart unangenehme Rückfragen.
Kantonssteuerfuss und provisorische Rechnung
Der Grosse Rat hat die ordentliche Kantonssteuer bei den natürlichen Personen für das Jahr 2024 auf 108 Prozent festgesetzt. Dazu kommen noch der Kantonssteuerzuschlag von 3 Prozent, was einen Kantonssteuerfuss von total 111 Prozent ausmacht. Das entspricht einer Senkung um 1 Prozent.
In aller Regel wird die provisorische Rechnung 2025 aufgrund der letzten definitiven oder provisorischen Rechnung erstellt und im Februar des laufenden Jahres verschickt. Nun kann es aber im Verlauf des Jahres 2025 wesentliche Gründe geben, welche eine Anpassung der provisorischen Rechnung notwendig machen. Für eine allenfalls mögliche Reduktion der provisorischen Rechnung sind beispielsweise folgende Ereignisse erwähnenswert: Reduziertes Einkommen (Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Pensionierung); sehr grosser Liegenschaftsunterhalt; hoher Einkauf in die Pensionskasse; Erwerbsaufgabe eines Ehegatten (ohne Ersatzeinkünfte); Ende Unterhaltszahlungen oder Eintritt in ein Pflegeheim. Gründe, welche für eine Erhöhung der provisorischen Rechnung 2025 sprechen: Beförderungen mit Lohnverbesserung; Erwerbsaufnahme nach Lehre/ Ausbildung/Studium; Erwerbsaufnahme Ehegatte; Beginn Unterhaltszahlungen. Meldungen über Reduktionen der provisorischen Rechnungen sind zahlreich. Aber auch die sachgerechte Erhöhung einer provisorischen Rechnung ist sehr wichtig und sinnvoll, weil man damit im Folgejahr unangenehme Steuernachforderungen vermeiden kann. Darum zögern Sie nicht, auch eine Erhöhung der Steuerrechnung zu beantragen.
Zuständig für die Korrektur der provisorischen Rechnung ist immer das entsprechende Gemeindesteueramt und nicht die Abteilung Finanzen. Es ist ratsam, Steuerrechnungen pünktlich zu begleichen. Entsprechend der Zinssituation auf dem Markt beträgt der Vergütungszins dieses Jahr 0,75 Prozent und der Verzugszins 5 Prozent für Forderungen, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Die ordentlichen Kantonsund Gemeindesteuern 2025 werden am 31. Oktober zur Zahlung fällig. Mit einem Vergütungszins von 0,75 Prozent ist eine Vorauszahlung der provisorischen Steuerrechnung rentabel.
Provisorische Rechnung und Ratenzahlung
Die provisorische Rechnung kann auch in monatlichen Raten bezahlt werden. Mit der Rechnung werden zwei Einzahlungsscheine versandt, welche für einen Dauerauftrag oder Ratenzahlungen im E-Banking verwendet werden können. Zusätzliche Einzahlungsscheine können jederzeit direkt bei der Abteilung Finanzen bestellt werden. Im Smart Service Portal Aargau können Sie einen Ratenzahlungsplan selbst erstellen und direkt online beantragen.
Im August 2024 hat der Kanton Aargau das Steuerkonto eingeführt. Neu haben alle steuerpflichtigen Personen des Kantons Aargau Zugang zu ihrem persönlichen Steuerkonto. In Ihrem Steu-erkonto haben Sie jederzeit Überblick über Ihre Kantons-, Gemeindeund Bundessteuern. Tätigen Sie im Steuerkonto Zahlungen und prüfen Sie Guthaben – alles online, papierlos und rund um die Uhr. Sie schauen in Echtzeit direkt in unser System.
Wertvolle Informationen
Wer tiefer in die Thematik der Aargauer Steuern eintauchen möchte, findet unter www.ag.ch/steuern umfangreiche Informationen und sämtliche rechtlichen Grundlagen. Selbstverständlich steht auch das örtlich zuständige Gemeindesteueramt gerne mit Rat zur Verfügung.
Zur Person
Thomas Laube ist langjähriger Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen und neu ab 1. Januar 2025 auch von Bünzen. Mit rund 11 000 Steuerpflichtigen führt er eine der grössten Steuerverwaltungen (inkl. Inventuramt) im Kanton Aargau mit einem Stellenplafond von 9,7 Pensen, welche sich auf 15 Mitarbeitende verteilen. Als Mitglied der Steuerkommission Wohlen hat er zusammen mit dem Kantonalen Steuerkommissär die Kompetenz, rechtsgültige Steuerveranlagungen zu erlassen.