Wie aus der letztjährigen Schlussabrechnung des Regionalen Betreibungsamtes Mutschellen-Kelleramt hervorgeht, konnte den acht angeschlossenen Gemeinden im Rechnungsjahr 2025 ein Einnahmenüberschuss von insgesamt 179 588 Franken (Vorjahr: 187 760 Franken) zugunsten der Steuerzahler ...
Wie aus der letztjährigen Schlussabrechnung des Regionalen Betreibungsamtes Mutschellen-Kelleramt hervorgeht, konnte den acht angeschlossenen Gemeinden im Rechnungsjahr 2025 ein Einnahmenüberschuss von insgesamt 179 588 Franken (Vorjahr: 187 760 Franken) zugunsten der Steuerzahler rückerstattet werden. Von dieser Gewinnbeteiligung entfielen bei einem Anteil von 198 (168) Betreibungen respektive 4,33 (3,34) Prozent 7767 (6274) Franken an die Gemeinde Eggenwil.
Meldepflicht für Vermieter
Ende März steht ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zu melden. Die Einund Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per E-Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch gemeldet werden.