Änderung des Gemeindegesetzes
Per 1. Juli 2024 tritt eine Änderung des Gemeindegesetzes in Kraft. Durch die Änderung können Bürgerinnen und Bürger nach einer Gemeindeänderung (wie Zusammenschlüsse, Umgemeindungen oder Neubildungen) innert ...
Änderung des Gemeindegesetzes
Per 1. Juli 2024 tritt eine Änderung des Gemeindegesetzes in Kraft. Durch die Änderung können Bürgerinnen und Bürger nach einer Gemeindeänderung (wie Zusammenschlüsse, Umgemeindungen oder Neubildungen) innert zwei Jahren nach Inkrafttreten der Gemeindeänderung beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt gegen eine Gebühr die Anfügung ihres bisherigen Gemeindebürgerrechts als Klammerzusatz zum geltenden Gemeindebürgerrecht beantragen. Je nach Konstellation beträgt die Gebühr 75 bis 100 Franken.
Das heisst, dass fortan Heimatberechtigte von Hermetschwil-Staffeln bis am 1. Juli 2026 eine entsprechende Anfügung schriftlich beim Regionalen Zivilstandsamt Bremgarten beantragen können. Der Eintrag des Heimatortes würde für die betreffenden Personen neu wie folgt lauten: Heimatort: Bremgarten (Hermetschwil-Staffeln).