Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans «Dorfkern, Areal Post / Testuz» öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können vom 4. Mai bis 2. Juni während den offiziellen Schalteröffnungszeiten ...
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans «Dorfkern, Areal Post / Testuz» öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können vom 4. Mai bis 2. Juni während den offiziellen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung oder auch online auf der Website der Gemeinde Arni eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist bis zum 2. Juni Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendung zu erheben. Die Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).