Gemeinden entlasten
19.12.2025 Mutschellen, Grosser Rat, Finanzen, PolitikGrossräte wollen nun Planung und Finanzierung der Pflegeversorgung kantonalisieren
Die Planung und der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand der ambulanten, intermediären und stationären Pflegeversorgung sollen vom Kanton übernommen werden. ...
Grossräte wollen nun Planung und Finanzierung der Pflegeversorgung kantonalisieren
Die Planung und der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand der ambulanten, intermediären und stationären Pflegeversorgung sollen vom Kanton übernommen werden. Dies fordern Grossräte aus den meisten Fraktionen, darunter auch Lukas Huber aus Berikon und Hans-Peter Budmiger aus Muri, beide GLP, in einer Motion.
Anlässlich der Neuordnung der Spitalund Pflegefinanzierung 2012 wurde die Spitalfinanzierung zur alleinigen Aufgabe des Kantons, während die ambulanten und stationären Pflegerestkosten seither von den Gemeinden zu tragen sind. In den vergangenen Jahren sind die Pflegerestkosten in fast allen Gemeinden im Vergleich zu anderen Ausgabenposten überdurchschnittlich stark angestiegen. Diese Entwicklung sei seinerzeit in dieser Grössenordnung nicht unbedingt absehbar gewesen, schreiben die Motionäre.
Neben der demografischen Entwicklung, das heisst der Zunahme betagter Menschen mit Pflegebedarf, haben in den letzten Jahren auch die gestiegenen Personal- und Sachkosten zu einem starken Wachstum beigetragen. «Weil die Beiträge der Krankenversicherung sowie die Patientenbeteiligung fixiert sind, ist das ganze Kostenwachstum zulasten der Gemeinden erfolgt», steht im Motionstext. «Diese haben jedoch weder Einfluss auf die Tarifverhandlungen noch auf Qualitätsvorgaben oder die Leistungssteuerung. Auch fehlen ihnen Möglichkeiten der Einflussnahme auf Bundesebene.»
Restkosten kommen bei den Gemeinden zu liegen
Die Planung und die Bereitstellung der notwendigen Pflegeplätze auf lokaler und regionaler Ebene seien eine kaum bewältigbare Aufgabe. Die Planungsgrundlage sei stark geprägt von der soziodemografischen Entwicklung und gesellschaftlichen Trends, welche auf kommunaler Ebene nicht beeinflusst werden können. «Im Gegenteil, es bestehen heute Hemmnisse für die Gemeinden, Angebote im Bereich altersgerechtes Wohnen zu realisieren.» Die Schaffung entsprechender Angebote führe oft zu einem Zuzug und zu einem Wechsel des Wohnortes, sodass bei einem späteren Eintritt in ein Pflegeheim die Zuständigkeit zur Finanzierung der Restkosten bei den Gemeinden zu liegen kommt, die altersgerechtes Wohnen fördern. Und weiter: «Zur Entlastung der teuren Pflegeheimplätze sind aber genau solche Angebote wertvoll.» Für die Grossräte ist nicht verständlich, «dass die überwiesene Motion 24.189 nicht bereits umgesetzt ist».
Im Juni 2024 genehmigte der Grosse Rat die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030, kurz GGpl, und damit auch die Stossrichtung zur Bildung von Versorgungsregionen. Die Gemeinden sollen sich zu Versorgungsregionen zusammenschliessen, um gemeinsam die ambulante, intermediäre und stationäre Pflegeversorgung sicherzustellen. «Die Finanzierung wurde im Rahmen der Erarbeitung der GGpl 2030 breit diskutiert.»
Fehlanreize eliminieren
In einer Umfrage durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) bei den Gemeinden im Jahr 2021 sprachen sich diese klar für eine Finanzierung durch den Kanton aus. «Dieses Anliegen soll hiermit wieder aufgenommen werden», fordern die Motionäre. Ausserdem stimmten im November 2024 die Stimmberechtigten der «Einheitlichen Finanzierung Ambulant und Stationär» (EFAS) zu, um die heute bestehenden Fehlanreize durch die unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu eliminieren. Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden, ab 2032 auch die Pflegeleistungen.
Der Anteil der öffentlichen Hand wird gemäss Bundesgesetz in allen Bereichen des Gesundheitswesens vom Kanton getragen. Unter Berücksichtigung des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz werde die Verantwortung für die Pflegeversorgung vom Kanton zu tragen sein, so die Motionäre weiter. «Es ist deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt, die Finanzierung und die Zuständigkeit bei der ambulanten und stationären Pflege neu zu regeln und diese wie auch die Spitalplanung und -finanzierung beim Kanton anzusiedeln.»
Mit diesem Schritt soll auch die Aufgabe der geplanten Versorgungsregionen den veränderten Zuständigkeiten angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen durch die Zuständigkeitsverschiebung in der ambulanten und stationären Pflege von den Gemeinden zum Kanton sollen im Kontext der Lastenentwicklung Kanton/ Gemeinden überprüft und mit geeigneten Massnahmen ausgeglichen werden, heisst es im Vorstoss abschliessend. --red
