Gemeinde unterstützt neues Angebot
Die Stiftung Reusstal setzt sich für die Natur- und Umweltbildung im mittelländischen Reusstal ein. So führt sie nicht nur eine Vielzahl von Exkursionen für Gross und Klein zu den Naturoasen des Reusstals an, sondern ...
Gemeinde unterstützt neues Angebot
Die Stiftung Reusstal setzt sich für die Natur- und Umweltbildung im mittelländischen Reusstal ein. So führt sie nicht nur eine Vielzahl von Exkursionen für Gross und Klein zu den Naturoasen des Reusstals an, sondern bringt die wertvollen natürlichen Lebensräume auch den Menschen durch ihren Informations- und Aufsichtsdienst näher. Es ist ihr wichtig, die Schönheit und den Wert dieses Juwels für die kommenden Generationen erlebbar zu machen. Deshalb lanciert die Stiftung im Frühling das neue Programm «Junior Ranger Reusstal», welches Kindern und Jugendlichen ermöglicht, deren Umgebung hautnah zu erleben.
Das Programm richtet sich an naturbegeisterte Jugendliche im Alter von 7 bis 15 Jahren. Die Junior Ranger treffen sich einmal im Monat in zwei Altersgruppen, um gemeinsam nach draussen zu gehen. Das Programm erfüllt die Vorgaben des Verbands «Swiss Rangers». Die Gemeindebehörde hat entschieden, die Junior Ranger im Rahmen des Pilotversuchs während drei Jahren mit einem Gemeindebeitrag von 300 Franken zu unterstützen.
Er schliesst damit an den Entscheid vom Mai 2023 an. Damals sprach er der Stiftung Reusstal jährlich 3000 Franken für den noch bis Ende dieses Jahres laufenden 3-jährigen Pilotversuch zur Übertragung des Rangerdienstes zu.
Auswirkungen beachten
Der Kanton hat alle Liegenschaften neu bewertet. Die neuen Werte betreffen nicht nur die Steuern, sondern haben auch Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL). Wenn Versicherte in der eigenen Liegenschaft wohnen, werden der «Steuerwert» der Liegenschaft und der «Mietwertanteil selbst genutzt» in der Berechnung berücksichtigt. Die neuen Werte sind meistens höher als bis anhin. Dies kann dazu führen, dass der EL-Anspruch sich reduziert oder wegfällt. Der SVA kann via Onlineformular die «Verfügung der neuen Schätzungswerte» zugestellt werden. Die SVA wird erst ab 1. April die neuen Werte berücksichtigen, falls der EL-Anspruch sich reduziert oder wegfällt. --gk